Umzugskosten bei beruflich veranlasstem Umzug (tatsächlich entstandene Kosten wurden abgelehnt)

  • Ich weis, dass schon viel über dieses Thema diskutiert wurde, nur durch die endlosen Threads durch zu scrollen ist etwas mühsam und hat bei mir noch nicht zu einem Ergebnis geführt.


    Also, ich (ledig) habe Juli 2007 meinen Arbeitgeber gewechselt und bin in diesem Zusammenhang umgezogen. Das FA erkennt diesen Umzug als beruflich veranlasst Umzug an, jedoch werden nicht alle Kosten anerkannt. Der Bescheid erging mit folgendem Kommentar:
    'Die Umzugskosten werden in Höhe von 1277,-EURO anerkannt.
    Bei einem beruflich veranlassten Umzug sind Aufwendungen für die Ausstattung der neuen Wohnung (z.B. Renovierungsmaterial, Gardinen, Rollos, Lampen, Telefonanschluss, Anschaffung und Installation eines Wasserboilers) nicht als Werbungskosten abziehbar (>BFH vom 17.12.2002 - BStBl 2003 II S. 314 ).'


    Die 1277,-€ ergeben sich aus Kosten für Wohnungssuche (Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigung und Anzeigen), Transport des Umzugsguts, sowie doppelte Mietzahlungen.
    Des Weiteren habe ich tatsächlich entstandene Kosten für:
    - Renovierungsmaterialien der Alt- und Neuwohnung;
    - Kauf neuer Lampen;
    - Kauf neuer Gardienen;
    - diverse neue Möbel (Couch, Esstisch, Schlafzimmer und neue Küche);
    - neuer Telefonanschluss;
    - Ummeldung Auto
    mittels Belege nachgewiesen. Leider wurden diese in Höhe 4215,-€ nicht berücksichtigt.
    Nun lässt sich streiten was alles als ‚nicht abziehbare Kosten der Lebensführung‘ gilt.


    1. Hätten diese Kosten an Stelle bei Werbungskosten an einer anderen Stelle aufgeführt werden müssen?
    2. Das FA hätte jedoch zumindest die ‚Umzugskostenpauschale für sonstige Umzugskosten‘ in Höhe von 561€ ansetzen müssen oder habe ich die Chance verspielt, weil ich die Frechheit besitze die wirklich entstandenen Kosten anzugeben. Diese Kosten sind mir doch nur entstanden weil ich eine neue Wohnung bezogen habe auf Grund des Arbeitgeberwechsels. Ich hätte mir frühestens in 2Jahren beispielsweise eine neue Couch zugelegt, wobei ich da dem FA nachgeben würde. Aber Renovierungsmaterialien (Farbe, Tapeten usw.), Autoummeldung und Telefonanschluss sind ausschließlich Umzugsbedingt entstanden.
    Oder sind hier auch die Fahrten für Besichtigung (wie viele Fahrten können insgesamt angegeben werden – ich hatte 4Fahrten zu je einfach ca. 80km) und Mietvertragsunterzeichnung inbegriffen? (LStR 2005 R41 mit Bezug auf BUKG meiner Meinung nach nein)
    3. Macht es Sinn wenigstens die Umzugskostenpauschale mittels Einspruch einzufordern, wobei ich vergaß anzugeben, dass ich 4Jahre zuvor schon einmal beruflich veranlasst umzog. In diesem Zusammenhang dürfte sich die Pauschale auf 861,50€ erhöhen. (siehe BUKG §9 Abs.6)
    + 230,08€ für E-Herd (ohne direkten Einzelnachweis, da Küchenschränke+Elektrogeräte zusammen gekauft und aufgebaut wurden)

    • Offizieller Beitrag

    Auf keinen Fall erkennt das FA die komplette Einrichtung einer neuen Wohnung an, sondern nur das Nötigste. Daher ist es oft ratsam, statt der realen Kosten die Pauschalen einzusetzen.


    Zu den Fahrtkosten: Es werden 2 Fahrten (hin und zurück) zur Wohnungssuche bzw. Besichtigung der neuen Wohnung anerkannt (mit Übernachtung, jedoch ohne Frühstück). Auch wird die Fahrt zur neuen Wohnung am Umzugstag (einfacher Weg) anerkannt.


    Zu den Pauschalen: Ging dem jetzigen Umzug während der letzten 5 Jahre schon einmal ein beruflich bedingter Umzug voraus, so ist die Pauschale (hier für Ledige) um 50 % zu erhöhen. Der E-Herd darf aber dann nicht mehr hinzugerechnet werden.


    Der Versuch, nachträglich noch die Pauschale beim FA geltend zu machen, könnte sich wahrscheinlich lohnen.


    Gruß, Hermann