Hallo Petra, die konten 15xx und 17xx gehören zu den sonstigen Forderungen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten und haben in der GuV nichts zu suchen. Dass sie dort nicht auftauchen, ist also völlig o.k.
Vielleicht bist du auf der Suche nach einer anderen Auswertung? Vielleicht die EÜR? Bei Unternehmern, die eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen, sind diese Konten Bestandteil der EÜR.