Hallo,
ich habe mittlerweile einen geänderten Bescheid für 2007 wegen den KM-Pauschalen erhalten. Leider gibt es 2 Probleme :
- die Kinderbetreuungskosten sind leider nicht meiner Frau zugeordnet so das diese nicht über die 920Euro kommt
- zwischenzeitlich gab es ein anderes sich günstig auswirkendes BFH-Urteil mit dem ich nicht gerechnet habe und deshalb die entprechenden Zahlen auch damals nicht in der Erklärung angegeben habe ( Stichwort Firmenwagen ).
Ich habe den Bescheid für 2007 schon im August bekommen und damals auch keinen Einspruch eingelegt. Ist also eigentlich verjährt. Da es nun einen neuen Bescheid gibt - kann ich Einspruch einlegen und die 2 obigen Sachen nachtragen oder darf ich nur Einspruch für die KM-Pauschale einlegen?
Danke
Andre_