EU-Überweisung

  • Guten Morgen,
    ich muß eine EU-Überweisung tätigen. Kann aber in der MB-Standard Version unter :arrow: Finanzen :arrow: Überweisungen kein EU-Überweisungsformular finden.

    Wie geht ihr bei EU-Überweisungen vor?
    Oder ist das am Ende mit MB nicht möglich?
    Im Forum, Handbuch, Online-Hilfe habe ich nichts zu diesem Thema gefunden.
    Danke für Eure Antworten und Hilfestellungen.

    • Offizieller Beitrag
  • Danke Samm,
    was wieder ein Mosaikstein dafür ist, dass die MB-Standard Version ganz offensichtlich ein Auslaufmodell bei Buhl ist. Sie wird soweit abgespeckt bzw. nicht weiterentwickelt, dass sie selbst für den kleinen Krauter wie mich völlig uninteressant wird. Schade.

    • Offizieller Beitrag

    Hey khmcologne,
    bin da kein EU Experte, aber ich finde in der MB Mittelstand Version nach langer Suche ganz unten folgendes Formular:
    [Blockierte Grafik: http://img22.imageshack.us/img22/4931/mbeuberweisung14038671oe5.jpg]


    VERBESSERUNGSVORSCHLAG: Im Kontextmenu Rechtsklick auf der Seite Überweisungen wird nur
    F5 Neu für das deutsche Überweisungformular angeboten.
    Dort sollte es auch
    F6 Neu EU Überweisung geben!

  • Hallo Samm,
    das ist nicht das EU-Überweisungsformular.
    Aber im Gegensatz zum Formular der Standard-Version verfügt es über eine Menüleiste mit den Reitern "Konto/IBAN" sowie BLZ/BIC". Damit steuert MB dann wohl die EU-Überweisung. Denn die IBAN und BIC benötige ich bei der EU-Überweisung.


    Damit ist das online-Banking-Modul in MB Standard nur eingeschränkt nutzbar. Tolle Leistung!


    Im Augenblick sind mir die Defizite die sich in MB Standard auftun und die offensichtlich auch nicht so schnell abgestellt werden bzw. wenn sie abgestellt werden, nur in den teuren Versionen, ein wenig des Guten zu viel.

    • EÜR-Formular 2008, dessen einzige Neuerung die Sammelpool-Abschreibung falsch programmiert wurde. Doch anstelle SCHNELL zu reagieren, lässt man sich Zeit. Der Kunde kann die EÜR ja auch manuell erstellen. Nur dafür hat sich der Kunde MB nicht gekauft.
    • Eine Postleitzahlen-Liste die in einer Datenbank programmiert wurde, die der deutschen Sprache nicht mächtig ist (ä, ö, ü). Änderung in Sicht? Nein.
    • Eine FA-Datenbank, die ebenfalls nicht mehr auf dem neuesten Stand ist. Es häufen sich die Beschwerden hier im Forum.
    • Ein Briefmodul, das für den Geschäftsbetrieb schlicht und ergreifend unbrauchbar ist.
    • Keine elektronische Betriebsprüferschnittstelle (GDPdU) und dies obwohl sich die Finanzverwaltung mit den Softwareentwicklern auf eine Standard-Schnittstelle geeinigt hat (Zur Erinnerung: Seit 1. Januar 2002 müssen alle Steuerpflichtigen ihre originär digitalen, steuerlich relevanten Daten in strukturierter Form für die Steuerprüfung elektronisch verfügbar halten.) Für die MB Standard Version wird sie wohl auch nicht kommen.
    • keine EU-Überweisungen in der Standard-Version möglich;
    • ein Formular-Angebot in der Standard-Version, das an Bescheidenheit kaum zu überbieten ist. Dank der Abschirmung von MB, kann man aber auch nicht ohne weiteres mit MS Word oder OpenOffice selbst Hand anlegen, wie dies bei Konkurrenzprodukten der gleichen Preisklasse schon möglich ist.
    • keine vollwertige DATEV-Schnittstelle in der Standard-Version.
    • ein Blick in die Foren von MB, da gibt es noch mehr Defizite, ...

    Mir ist bewusst, dass auch jedes Konkurrenzprodukt seine Defizite, Mängel und Schwächen hat. Wer in deren Foren schon einmal unterwegs ist, weiß es. Aber im Augenblick ist MB Standard für mich eine für den geschäftlichen Bereich nur eingeschränkt nutzbare Software, die einige gravierende Mängel aufweist. Schade.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Ups, lese ich da eine Einsicht? Die Liste kann man ohne Überlegung auf mind. einer DIN-A 4 Seite zusammen fassen, z.B., was ich schon merhrfach erwähnt habe, bei den Einkausfpreisen fehlt der Posten "Bezugskosten". Es kann mir keiner erzählen, daß er keine Frachtlkosten hat, wenn er Ware bezieht, wo sollen die denn bei MB gebucht werden? Die Rohgewinnermittlung stimmt hinten und vorne nicht, wenn die Bezugskosten fehlen.