Gutschriften mahnen?

  • Hallo zusammen,


    folgende Situtation:


    Partner erstellt monatliche Gutschrift für z.b. Provisionen, Werbeeinnahmen etc.
    Geld wird jedoch nicht überwiesen.


    Wie halte ich diese noch nicht erhaltenen Gutschriften (Geld) in Mein Büro fest und wie kann ich Mahnungen dafür schreiben?
    Erstelle ich eine Rechnung trotz erhaltener Gutschrift (Dokument) und schicke dem Anbieter erst die Rechnung und dann die Mahnungen? Kann ich mir ja kaum vorstellen :)


    Wäre für Lösungsansätze sehr dankbar!


    Vielen Dank & freundliche Grüße


    jonny21

    • Offizieller Beitrag

    Hallo jonny21,

    Wie halte ich diese noch nicht erhaltenen Gutschriften (Geld) in Mein Büro fest und wie kann ich Mahnungen dafür schreiben?
    Erstelle ich eine Rechnung trotz erhaltener Gutschrift (Dokument) und schicke dem Anbieter erst die Rechnung und dann die Mahnungen? Kann ich mir ja kaum vorstellen

    na die Ertragsform "in Erwartung" gibt es ja (noch) nicht, würde ja auch keinen Sinn bringen. Da MB nach der Istbesteuerung arbeitet, ist es - wie Du schon bemerktest - erst nach Rechnungslegung und Ablauf der Zahlfrist möglich Mahnungen zu schreiben.


    Letztendlich ist es eine Frage der Vertragsgestaltung, wann Du vertragsgemäß eine Rechnung schreiben kannst. Und bei Gutschriften für z.b. Provisionen, Werbeeinnahmen etc. kenne ich eigentlich kein Beispiel, wo Du diese Einnahmen separat in Rechnung stellst. Diese sind bei Zahlungseingang als Betriebseinnahmen zu buchen, da sie ja Deinen Gewinn beeinflussen. Und hier kommt wieder die Istbesteuerung ins Spiel, diese Einnahmen wirken erst bei Geldfluss - sprich wenn das Geld auf Deinem Konto ist.


    Da sehe ich keine Lösung über mein Büro, eher über einen RA.

    Mein Tipp zum persönlichen Erfolgserlebnis: Nicht kirre machen lassen - komplizierte Probleme haben zumeist eine einfache Lösung ;) .
    Gruß
    Burki

  • Vielen Dank erst einmal für die Antwort!
    Schön wäre es eben, wenn ich solche Gutschriften vor Erhalt in MB festhalten könnte und dieses mich auch an Zahlungsausstände erinnert.
    Naja, dann muss ich mir dazu eine andere Lösung suchen.

  • Trage Dir doch in den Kalender ein, wann die Gutschrift bei Dir auf dem Konto eingehen soll und lass Dich an dem Tag erinnern. Damit hast Du eine einfache Überwachungsmöglichkeit.


    Ein weitere Idee wäre, die Bestellungen zu missbrauchen und bei Eingang einer Gutschrift eine Bestellung anzulegen. Dort kannst Du auch eine Frist setzen, wann die Bestellung in Deinem Fall die Gutschrift eingehen sollte.
    Geht Sie nicht ein, schreibst mit dem Briefmodul Deinem Geschäftspartner eine Erinnerung. Den Text dafür, kannst Du dir wiederum als Textvorlage in Brief hinterlegen.

  • Ich denke der Grundgedanke ist falsch, eine Gutschrift kommt in der Reihenfolge nach einer Rechnung, z.B. für falsch gelieferte Ware. Wenn du keine Rechnung haben willst, oder noch nicht, laß dir einen Lieferschein schicken, aber eine Gutschrift, ne, das paßt nicht.

  • Lieber H-P,
    das Thema hatten wir schon einmal im Bereich Verbesserungsvorschläge. Dort hast Du meine damaligen Ausführungen diesen Stempel aufgedrückt:

    Zitat

    Bei aller Liebe, nicht das ich nicht merken würde, das wir Karneval haben

    Da ja heute Aschermittwoch ist, bleibt mir dieser Kommentar sicherlich erspart. :vain:


    Kurzum. Du irrst Dich :!:


    Die Art der Gutschrift, von der wir hier sprechen, ist die Abrechnungsgutschrift. Dabei wird ebenso wie mit einer Rechnung über eine Lieferung oder Leistung abgerechnet. Die Abrechnungsgutschrift stellt der Leistungsempfänger und nicht der Leistende aus. Um aus einer Abrechnungsgutschrift die VSt geltend machen zu können, muss sie die gleichen Bedingungen erfüllen wie eine Rechnung (§ 14 UStG).


    Die zweite Art der Gutschrift dient zur Korrektur einer Rechnung und ist daher Bestandteil der korrigierten Rechnung.
    Andere Formen der Gutschrift kennt die Buchhaltung nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()