Was stimmt denn nun

  • Hallo an alle und vielen Dank schonmal für eure Hilfe.


    Meine Freundin und ich haben ein Kind bekommen. Bisher leben wir in getrennten Wohnungen da sie Hartz IV Empfängerin ist. Durch meine Unterhaltspflicht und auch da es einfach richtiger und besser für die Erziehung ist, haben wir uns entschlossen zusammenzuziehen. Zur zeit kündigen wir Ihre Wohnung.


    Nun lese ich überall, dass ich Ausgaben, die dadurch entstehen, steuerlich absetzen kann.


    Viele meinen Anlage U andere meinen Mantelbogen. Es wird ja erst mit der Steuererklärung für 2009 relevant aber ich hätte gern zuvor gewusst ob ich das absetzen kann und wie. gerade da ich für sie ja dann die Krankenkasse bezahlen darf (Sie bekommt ja kein ALG II mehr wenn wir als Bedarfsgemeinschaft zählen und ist somit nicht krankenversichert).


    Ich habe da was von einem Betrag von über 7000 gelesen der pauschal abgesetzt werden kann.


    Wie gesagt ab Mai 2009 leben wir zusammen. Was müsste ich in die kommende Steuererklärung eintragen?


    Kindergeld beantrage ich auf meinen Namen. Sie bekommt 12 Monate lang die 300€ Elterngeld (von März 2009 bis März 2010). Bis einschließlich 30.4. bekommt sie zur Zeit Hartz IV - wobei das bestimmt noch wegen Unterhaltspflicht beschnitten wird.


    Und wo wir einmal dabei sind - ein guter Freund von mir hat die gleiche Situation - Bedarfsgemeinschaft - wobei Sie kein ALGII bekommt da sein gehalt ausreicht um die Bedarfsgemeinschaft abzudecken. Kann er seine Kosten absetzen (Krankenkassenbeiträge für Sie etc) oder kann man sowas nur mit Kind (wegen unterhaltspflicht) absetzen?


    Vielen Dank schonmal


    Gruß Thomas

  • Nun lese ich überall, dass ich Ausgaben, die dadurch entstehen, steuerlich absetzen kann.


    Viele meinen Anlage U andere meinen Mantelbogen. Es wird ja erst mit der Steuererklärung für 2009 relevant aber ich hätte gern zuvor gewusst ob ich das absetzen kann und wie. gerade da ich für sie ja dann die Krankenkasse bezahlen darf (Sie bekommt ja kein ALG II mehr wenn wir als Bedarfsgemeinschaft zählen und ist somit nicht krankenversichert).


    Ich habe da was von einem Betrag von über 7000 gelesen der pauschal abgesetzt werden kann.


    Ich wollte an dieser Stelle gern wissen, welche der vielen Informationen nun korrekt sind und nicht welche Informationen es gibt. Es sind doch sehr viele widersprüchliche Infos dabei oder Infos die auf meine Situation nicht zutreffen.


    Schonmal vielen Dank für richtige Antworten


    Gruß Thomas