Welchen Kontorahmen? Gerichtsvollzieherkosten, Gutschrift, Webhosting, Software!

  • Hallo ,


    mir will bei 4 Buchungsvorgänge einfach keine Lösung einfallen, in welche Kontorahmen, ich diese buchen soll. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen?!


    1. Kostenrechnung vom Gerichtsvollzieher (Zwangsvollstreckung gegen Kunden)!
    2. Gutschrift an Kunden!
    3. Server-, Webhosting- & Domainkosten!
    4. Die jährliche Steuer- und PC-Software!


    SKR 03


    Grüße Try

  • in welche Kontorahmen, ich diese buchen soll.


    .....wenn du skr 03 installiert hast, kannst du auch nur innerhalb skr 03 buchen.


    MfG Günter

  • Zu 1:
    http://www.wiso-software.de/forum/index.php?page=Thread&postID=59546&highlight=Gerichtsvollzieher#post59546


    Zu 2:
    Wenn Gutschrift mit MB erstellt wurde, erfolgt die Verbuchung auch automatisch auf das richtige Konto.
    Ansonsten findest Du hier die Antwort:
    http://www.wiso-software.de/forum/index.php?page=Thread&postID=54149#post54149


    Zu 3:
    http://www.wiso-software.de/forum/index.php?page=Thread&postID=92694#post92694


    Zu 4:
    Wie "Mein Büro" buchen?
    und die Änderung der Abschreibungsregeln zum 01.01.2008 beachten


    Mit der ForenSuchfunktion hättest Du die Antworten im Übrigen selbst gefunden. Nun hat sich die Zeit ein anderer genommen. Frohe Ostern!

  • @ g.horn,
    vielen Dank für deine schnelle Rückantwort.
    Mein Fehler, ich meine engentlich das Konto!!! im Kontorahmen.


    Also welches Konto muss ich für die oberen 4 Buchungsvorgänge nehmen?


    Grüße
    Try


    @ khmcologne
    Auch dir vielen Dank für die schnelle Rückantwort.

    Zitat

    Der Link war mir bekannt! Jedoch weist die Kostenrechnung keine MwsT aus. Daher denke ich, dass dieses Konto falsch wäre.

    Zitat

    Zu 2:
    Wenn Gutschrift mit MB erstellt wurde, erfolgt die Verbuchung auch automatisch auf das richtige Konto.
    Ansonsten findest Du hier die Antwort:
    http://www.wiso-software.de/forum/index.…54149#post54149

    Auch dieser Link war mir bekannt. Nur leider kann ich auf 8400 (Bank) keine Ausgaben buchen. Hierbei handelt es sich auch um eine Teilgutschrift. Mit MB wurde die Gutschrift nicht erstellt.

    Zitat

    Auch dieser Link war mir bekannt. Nur kann ich keine Extrakonto anlegen. Ich hatte mir Gedacht die Sache in 3100 zu buchen.

    Zitat

    Zu 4:
    Wie "Mein Büro" buchen?
    und die Änderung der Abschreibungsregeln zum 01.01.2008 beachten

    Nun, der Link war mir nicht bekannt. Was heißt denn GWG?


    Abschließen danke ich :thumbsup: dir noch für dein schnelles Vorurteil. Wie du siehst hatte ich die Suche schon benutzt, ansonsten hätte ich nicht geschrieben. Auch dir ein schönes Osterfest noch.

  • Der Link war mir bekannt! Jedoch weist die Kostenrechnung keine MwsT aus. Daher denke ich, dass dieses Konto falsch wäre.

    Das verwundert mich ein wenig, da Gerichtsvollziehergebühren i.d.R. mit MwSt sind. Lediglich die reinen Gerichtsgebühren sind MwSt-frei. Aber gut, es mag so sein, wie Du schreibst.
    Trotzdem ist es das richtige Konto. Den entsprechenden Steuerschlüssel kannst Du ja variabel bei der Buchung auswählen.

    Auch dieser Link war mir bekannt. Nur leider kann ich auf 8400 (Bank) keine Ausgaben buchen. Hierbei handelt es sich auch um eine Teilgutschrift. Mit MB wurde die Gutschrift nicht erstellt.

    Das geht sehr wohl. Und zwar über die Kategorie "weitere..." und dann das Konto 8400 auswählen. Den Hinweis ingnorieren und Fertig ist die Buchung.

    Auch dieser Link war mir bekannt. Nur kann ich keine Extrakonto anlegen. Ich hatte mir Gedacht die Sache in 3100 zu buchen.

    Warum kannst Du kein Extrakonto anlegen? Über den Kontenplan geht dies wohl mit der Funktion kopieren. Einfach einmal im Pdf-Tutorial bzw. Handbuch nachlesen. Das Konto 3100 ist hierfür meiner Meinung nach völlig ungeeignet.

    Was heißt denn GWG?

    Wenn Du die Buchhaltung selbst erledigen möchtest, ist das Grundlagenwissen. Im Wikipedia findest Du zum Begriff Abschreibung eine ganz gute Abwandlung.


    Allerdings solltest Du ganz zügig einen Buchhaltungskurs belegen. Ich befürchte, dass Du sonst mit Deiner Buchhaltung Schiffbruch erleidest. Das ist gut investiertes Geld!


    Wie du siehst hatte ich die Suche schon benutzt, ansonsten hätte ich nicht geschrieben.

    Das freut mich. Es wäre schön gewesen, wenn Du dann Deine Probleme direkt geschildert hättest und nicht den Umweg über die grundsätzliche Frage "Wie buche ich was?" gegangen wärst. Somit habe ich meine "Freizeit" mit dem Suchen der passenden Antworten verbracht.

  • Hallo khmcologne

    Zitat

    Das verwundert mich ein wenig, da Gerichtsvollziehergebühren i.d.R. mit MwSt sind. Lediglich die reinen Gerichtsgebühren sind MwSt-frei. Aber gut, es mag so sein, wie Du schreibst.
    Trotzdem ist es das richtige Konto. Den entsprechenden Steuerschlüssel kannst Du ja variabel bei der Buchung auswählen.

    Wenn du das sagst, wird dass so sein. Ich kann ja auch leider nur das sagen, was auf der Kostenrechung steht. Das Konto war aber auch meine erst Wahl, war nur etwas verunsichert.

    Zitat

    Das geht sehr wohl. Und zwar über die Kategorie "weitere..." und dann das Konto 8400 auswählen. Den Hinweis ingnorieren und Fertig ist die Buchung.

    Das es geht, ist mir bewusst. Sehe es mal bitte mal aus meiner Sicht. Wenn man etwas Vertrauen in die Software hat, wird man schnell verunsichert, wenn solch ein Hinweis kommt.

    Zitat

    Warum kannst Du kein Extrakonto anlegen? Über den Kontenplan geht dies wohl mit der Funktion kopieren. Einfach einmal im Pdf-Tutorial bzw. Handbuch nachlesen. Das Konto 3100 ist hierfür meiner Meinung nach völlig ungeeignet.

    Über kopieren ist klar, dass das geht. Das war mir auch bekannt. Nur muss es doch auch ein festes Konto geben. Wieso hälst du das Konto 3100 für ungeeigent?

    Zitat

    Wenn Du die Buchhaltung selbst erledigen möchtest, ist das Grundlagenwissen. Im Wikipedia findest Du zum Begriff Abschreibung eine ganz gute Abwandlung.


    Allerdings solltest Du ganz zügig einen Buchhaltungskurs belegen. Ich befürchte, dass Du sonst mit Deiner Buchhaltung Schiffbruch erleidest. Das ist gut investiertes Geld!

    Danke für den netten Rat. Werde ich mir auf jeden Fall zu Herzen nehmen.

    Zitat

    Das freut mich. Es wäre schön gewesen, wenn Du dann Deine Probleme direkt geschildert hättest und nicht den Umweg über die grundsätzliche Frage "Wie buche ich was?" gegangen wärst. Somit habe ich meine "Freizeit" mit dem Suchen der passenden Antworten verbracht.

    Da hast du recht, nur habe ich meine Frage auch nur so grundsätzlich gemeint. Mir war nicht klar, dass ich soweit ausholen sollte.

    Zitat

    Somit habe ich meine "Freizeit" mit dem Suchen der passenden Antworten verbracht.

    Was du natrürlich sehr gut gemacht hast 8o .


    Grüße Try

  • Danke für die Blumen, da werde ich weit über Ostern hinaus davon zehren ... :thumbsup:


    Konto 3100 Fremdleistungen eignet sich deswegen nicht, weil Webhosting i.d.R. keine Fremdleistung ist. Fremdleistungen sind Leistungen, die ein Unternehmen einkaufen kann, um die eigene Handelsware herstellen zu können.
    Durch das Kopieren schaffst Du faktisch ein festes Konto. Du kannst es auch auf das dort genannte Ausgangskonto buchen. Dies war ja nur ein Vorschlag eines Benutzers, wie er es für sein Unternehmen gelöst hat.


    Hinsichtlich der Steuervariante wäre für Dich die Steuervariante2 unter Umständen die bessere Wahl. Hier hast Du eine übersichtliche Anzahl an Buchungskategorien und bekommst auch alle notwendigen Buchungen für die EÜR untergebracht. Für ein paar wenige Spezialfälle muß man zwar über Manuelle Buchungen eine Korrekturbuchung erstellen, aber das hält sich in Grenzen.

  • Wenn man etwas Vertrauen in die Software hat, wird man schnell verunsichert, wenn solch ein Hinweis kommt.


    :) ...Du sollst kein Vertrauen in die Software haben, die ist nur so schlau wie der Mann/Frau an der Tastatur. Du sollst Vertrauen in deine Buchhaltungskenntnisse haben.


    MfG Günter

  • Zitat

    Danke für die Blumen, da werde ich weit über Ostern hinaus davon zehren ... :thumbsup:

    :vain: Wieder mal ne gute Tat vollbracht...

    Zitat

    Konto 3100 Fremdleistungen eignet sich deswegen nicht, weil Webhosting i.d.R. keine Fremdleistung ist. Fremdleistungen sind Leistungen, die ein Unternehmen einkaufen kann, um die eigene Handelsware herstellen zu können.

    Vielen Dank. Jetzt weiß ich endlich, was mit Fremdleistungen gemeint ist. Jedoch tut sich nun für mich eine neue Frage auf.


    - Wenn ich ein neues Konto anlege, so wie in dem Link, woher weiß ich, welche Zeile ich für die Auswertung EÜR (Position unter Kategorie-Einstellungen) bzw. Auswertung Umsatzsteur und Umsatzsteuervoranmeldung (Position unter Kategorie-Einstellungen) nehmen soll? Die Möglichkeiten (Webhosting & Domainkosten.) bei der EÜR wären doch 22 und 51, wäre 22 (Bezogene Leistungen) dann richtig?


    Das Problem habe ich nun bei zwei Punkten.
    - Webhosting & Domainkosten (Ausgabe). Vielleicht zum Verständnis, betreibe eine kleine Internet- & Werbeagentur.
    - Leistungen für Plattformbetrieb & Inkasso (Ausgabe). Zum Verständnis, bekomme von einer anderen Firma eine Rechnung (mit ausgewiesener MwSt.) für den Plattformbetrieb & Inkasso einer Seite.


    Ich hoffe, meine Beispiele sind verständlich?!

    Hinsichtlich der Steuervariante wäre für Dich die Steuervariante2 unter Umständen die bessere Wahl. Hier hast Du eine übersichtliche Anzahl an Buchungskategorien und bekommst auch alle notwendigen Buchungen für die EÜR untergebracht. Für ein paar wenige Spezialfälle muß man zwar über Manuelle Buchungen eine Korrekturbuchung erstellen, aber das hält sich in Grenzen.

    Nun, das hatte ich mir auch gedacht. Aber du hast mich heute mehr mutiviert und wissbegierig gemacht. Habe mir heute auch schon ein intensiv Buchhalterkurs rausgesucht. Mal sehen ob es Früchte trägt... ^^

  • Habe mir heute auch schon ein intensiv Buchhalterkurs rausgesucht. Mal sehen ob es Früchte trägt...


    .....endlich mal einer, der es kapiert hat. Nur Mut, ich bin auch bei null im Jahre 1980 angefangen und nur durch lesen zum bilanzsicheren Buchhalter geworden.


    MfG Günter

  • Wenn ich ein neues Konto anlege, so wie in dem Link, woher weiß ich, welche Zeile ich für die Auswertung EÜR (Position unter Kategorie-Einstellungen) bzw. Auswertung Umsatzsteur und Umsatzsteuervoranmeldung (Position unter Kategorie-Einstellungen) nehmen soll?

    Beim Kopieren werden alle Einstellungen des Kontos mitübernommen. Wenn man also ein neues Konto durch kopieren anlegen möchte, kopiert man ein bestehendes Konto das zu dem entsprechenden Block in der EÜR bzw.UST/USTVA gehört.
    Wenn man dies nicht weiß, kann man sich z.B. die Demo-Firma auf Steuervariante2 einstellen und bucht dann eine Ausgabe in dem dort als Buchungskategorie angebotenen EÜR Block. Bereitet dann das Buchungsjournal/Kontenplan auf und schon hat weiß man das Bestandskonto das zu dem gebuchten EÜR Block hehört. Dies kann man dann als "Kopiervorlage" für eigene (weitere) Konten nutzen und gut ist.


    Allerdings sollte man meiner Meinung nach mit dem Anlegen von weiteren Konten sparsam umgehen, da die angebotenen Konten mehr als ausreichend sind und i.d.R. alle Bereiche abdecken.


    Eine "betriebsinterne" Aufteilung der Kosten kann man auch über die Funktionen Kosten/Erlösart sowie Verwendung bewerkstelligen. Über die Funktion :arrow: Auswertungen kann man sich hier dann ebenfalls einen guten Überblick verschaffen.
    Hierzu bitte auch unter :arrow: Menüleiste :arrow: Hilfe :arrow: PDF-Tutorial öffnen..., Seiten 106ff, 153, 193 lesen.