Meine Frau hat im letzten Jahr 6 Monate in Deutschland gelebt und gearbeitet, dann 6 Monate in China (gelebt und gearbeitet). Mit China besteht ein DBA.
Ist das jetzt ein Fall fuer Anlage N / Zeile 21 (steuerfreier Arbeitslohn nach DBA) oder fuer den Mantelbogen Zeile 46 (auslaendische Einkuenfte bei zeitweiser unbeschraenkter Steuerpflicht)?
Zu den Zeiten: Sie ist am 3.7. aus Deutschland abgereist, wir haben aber unseren Haushalt schon Ende 2007 nach China verschifft und sie hat in der ersten Jahreshaelfte mehrere Wochen dort zu Besuch verbracht. Ist das jetzt "zeitweise unbeschraenkt"?
Vielen Dank!