Arbeitszimmer "in Teilzeit"

  • Hallo, liebe Forengemeinde!


    Mir kam heute folgende Situation in einem Gespräch unter:


    Frau X ist freiberuflich tätig ( Architekt). Allerdings in "Teilzeit", weil sie erstmal Hausfrau und Mutter ist.


    Nun die Frage zum Arbeitszimmer. Das gibt sie wie selbstverständlich in ihrer Steuerklärung an und es ist wohl in den letzten Jahren auch anstandslos anerkannt worden. Nicht nur das Arbeitszimmer (das existiert tatsächlich als wirklich separates Büro mit sogar eigenem Eingang im eigenen Haus der Eheleute und ist sogar vom Rest des Hauses durch einen Extra-Flur getrennt), sondern auch PC, die dienstl.Fahrten mit dem Privat-PKW macht sie steuerlich erfolgreich geltend.


    Geht das so überhaupt? Die Bedingung für die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers ist ja wohl, dass dieses "den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit" darstellt. Das ist ja der Fall, oder? Etwas anderes tut sie "beruflich" jedenfalls nicht. Anderes Einkommen als das aus der Teilzeit-Freiberuflichkeit bezieht sie auch nicht. Die Freiberuflerin ist höchstens 15 Stunden pro Woche beruflich tätig- der Rest des Tages ist Hausfrauen- und Mutterarbeit. Ist das Arbeitszimmer für die Architektin absetzbar?

    • Offizieller Beitrag

    In diesem Fall dürfte nichts dagegen sprechen.


    Und schöne Grüße an Frau X !

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......