steuerliche Berücksichtigung von Pendelkind / getrennt leben-gemeinsam erziehen

  • Hallo, ich hab folgende Frage.
    ich habe mich in 2007 von der Mutter meines Kindes getrennt. Bis dahin führten wir eine Haushaltsgemeinschaft. Seither lebt unser Kind (5 Jahre) 1 Woche bei seiner Mutter und eine Woche bei mir usw.
    Gemeldet ist unser sohn bei seiner Mutter, da die berliner Meldestelle keine 2 Wohnsitze zulässt. Ich zahle keinen Unterhalt. Sie ist offiziell Kindergeldempfängerin wir teilen es aber hälftig. Den halben Kinderfreibetrag habe ich auf meiner Karte. Wie mache ich dieses (leider in Deutschland nicht wirklich anerkannte) Erziehungsmodell dem Finanzamt klar. Habe ich ggf. Anspruch auf Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende (was ja halbjährig der Fall ist). Oder ist mein Sohn mangels Meldung bei mir steuerlich nicht mehr zu berücksichtigen? Vielen Dank für Ihre Unterstützung

  • Hallo,


    Hallo,


    den HaushaltsFB kann nur einer bekommen und wenn bei beiden gemeldet, dann der, der das Kindergeld erhält!


    Und in Berlin kann man sehr wohl das Kind mit Nebenwohnsitz beim Vater anmelden - nur 2 Hauptwohnsitze gibt es logischerweise nicht!


    Der KinderFB wird fast immer hälftig geteilt!


    Ulli

    • Offizieller Beitrag

    Solange die Kindesmutter nicht die Übertragung der vollen kindbezogenen Freibeträge beantragt, gibt es doch kein Problem. Die Kindesmutter erhält den Haushaltsfreibetrag, alle anderen kindbezogenen Freibeträge Aufteilung gemäß Gesetz grundsätzlich zu je 1/2-Anteil.


    Habe ich ggf. Anspruch auf Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende (was ja halbjährig der Fall ist).

    Nein. Steht im § 24b Absatz 1 EStG doch genau drin.