Wie erfasse ich das Fahrtenbuch??

  • Hallo an alle,


    danke an alle, die mir ernsthaft versucht haben zu helfen.
    Ich werde jetzt einfach schauen, wie ich es dank Eurer Hilfe ins WISO hineinbekomme. Aber ich blicke jetzt schon ein wenig mehr durch und werde das jetzt schon irgendwie hinbekommen.


    Wenig hilfreich fand ich die Kommentare, die mir sagen wollten ob es sich nun lohnt oder nicht. Ich habe die Frage ins Forum gestellt, weil ich das schon umgestellt habe und finde es ehrlich gesagt müßig, wenn man darüber diskutiert, ob das nun sinnvoll war oder nicht. Das war nicht meine Frage, und passiert ist die Umstellung schon, und solche Kommentare helfen ehrlich auch nicht weiter.


    Ich wollte dieses Forum nutzen und um Hilfe bei der Erfassung und beim Verstehen der Regelung zu fragen, und nicht um belehrt zu werden.


    Also, nochmal danke an alle die konstruktiv geholfen haben. Und die anderen sollten einfach mal lesen was die Frage war.


    Grüße
    kunde1234

    • Offizieller Beitrag

    Ich wollte dieses Forum nutzen und um Hilfe bei der Erfassung und beim Verstehen der Regelung zu fragen, und nicht um belehrt zu werden.

    Nur, dass m.E. erst einmal zwingend die 1%-Regelung durch den AG anzuwenden ist. Im Rahmen der Jahreserklärung kann man dann, auf dem beschriebenen Weg, die Differenz beim zu versteuernden Arbeitslohn korrigieren.


    Ansonsten gehört zur Meinung auch kritisches Hinterfragen und ggf. auch Kritik bei zweifelhaftem Vorgehen.

  • ..und Wunschantworten gibts nun mal nicht. Wer in einem öffentlichen Forum schreibt, muss auch akzeptieren, dass unerwünschte Antworen kommen.
    Möchte man das nicht, muss man zum LoHi oder StB.


    miwe:


    Die Versteuerung nach den tatsächlichen Kosten geht für Privatfahrten, für Fahrten Wohnung und Arbeit, oder für beides, siehe § 8 EStG

    • Offizieller Beitrag

    miwe:
    Die Versteuerung nach den tatsächlichen Kosten geht für Privatfahrten, für Fahrten Wohnung und Arbeit, oder für beides, siehe § 8 EStG

    Ich danke Dir für den Hinweis. Habe es gesucht und nicht gefunden.


    Auf jeden Fall so wie ich gesagt habe: "Der Wert nach den Sätzen 2 und 3 kann mit dem auf die private Nutzung und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallenden Teil der gesamten Kraftfahrzeugaufwendungen angesetzt werden, wenn die durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten Fahrten und der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. "


    Belegnachweis über anteilige tatsächliche Kosten zu führen und durch AG bescheinigen zu lassen.


    Und die Fahrtenbücher werden genau geprüft; also: ordnungsgemäß zu führen.

  • Anscheinend reden wir aneinander vorbei.


    Der von Dir zitierte § 8 (2) S. 4 EStG sagt doch genau das aus!

  • Ich wollte dieses Forum nutzen und um Hilfe bei der Erfassung und beim Verstehen der Regelung zu fragen, und nicht um belehrt zu werden.


    Tut mir leid, aber der Satz ist einfach super ?( ....wenn du um Hilfe fragst, so willst du doch belehrt werden, oder ???


    Viel Erfolg bei deinen weiteren Bemühungen, wobei für uns auch mal das Endergebnis von Interesse wäre.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Anscheinend reden wir aneinander vorbei.
    Der von Dir zitierte § 8 (2) S. 4 EStG sagt doch genau das aus!

    Nein, tun wir nicht.


    Ich bin mir nur nicht sicher, ob kunde1234 das so genau erkannt hat. Denn wir wissen doch alle, was für immense Kosten, einschließlich Wertverlust/AfA, ein neues Kfz verursacht. Und Leasing ist auch nicht mehr so lukrativ wie es einmal war. Und da könnte es beim Vergleich 1%-Regelung gegenüber anteiligen tatsächlichen Kosten eine böse Überraschung geben.

  • Ach so!
    Ja, klar, das könnte sein. War hier aber nicht die Frage, wollte er/sie ausdrücklich nicht beurteilt haben.

  • Denn wir wissen doch alle, was für immense Kosten, einschließlich Wertverlust/AfA, ein neues Kfz verursacht. Und Leasing ist auch nicht mehr so lukrativ wie es einmal war. Und da könnte es beim Vergleich 1%-Regelung gegenüber anteiligen tatsächlichen Kosten eine böse Überraschung geben.


    Genau das ist es, was ich auch meine. Jeder normal denkende Mensch wäre froh, mit der 1%-Regelung privat durch die Gegend zu schaukeln, aber nein, dann wird versucht noch mehr rauszuholen. Und am Schluß wundern sie sich, wenn es am Ende auf einmal teurer wird.


    MfG Günter

  • Ich finde es schon süß, dass Ihr Euch so auf die Füße getreten fühlt. Und dass ich Euch erzählte, wie es ausging, das könnt Ihr glatt vergessen. Und klar, Wunschantworten gibt es nicht in Foren, aber dass hier so viel Müll geschrieben wird um sich selbst zu beweihräuchern ist echt unglaublich.
    Ihr könnt Euch sicher sein, ich frage die Finanzbeamtin, die mir diesen Rat gegeben hat, wenn ich sie wieder treffe. Und ich finde es schon unglaublich dass Ihr in Frage stellt, ob das eine gute Person ist, die mir Ratschläge gegeben hat, ihr kennt sie nicht.
    Und von Foren und vor allem vor Euren Antworten bin ich sowas von kuriert.
    Jetzt könnt ihr schreiben und euch aufregen wie ihr wollt, aber ich werde eh nicht mehr lesen was ihr jetzt schreibt, weil ich den Link lösche.

  • Ich finde es schon süß, dass Ihr Euch so auf die Füße getreten fühlt. Und dass ich Euch erzählte, wie es ausging, das könnt Ihr glatt vergessen.



    NEIN!!! Das kannst Du uns nicht antun! Da könnt ich kaum mehr weiterleben, wenn ich das nicht erfahre! :D

  • Ich finde es schon süß, dass Ihr Euch so auf die Füße getreten fühlt.


    .....oh was bin ich jetzt traurig


    .....aber das ist der Frust. Ein Jahr lang ein Fahrtenbuch mit erheblichem Aufwand geführt, und alles für die Katz, denn am Ende gibt es vielleicht 3,77 € mehr vom Finanzamt zurück. :( ...-.-und wenn man das den Leuten versucht begreiflich zu machen, gibt es wieder Haue :P


    Aber für Leute mit Hintergrundwissen ist auch so ein Thread zur Weiterbildung immer interessant.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde es schon süß, dass Ihr Euch so auf die Füße getreten fühlt. Und dass ich Euch erzählte, wie es ausging, das könnt Ihr glatt vergessen. Und klar, Wunschantworten gibt es nicht in Foren, aber dass hier so viel Müll geschrieben wird um sich selbst zu beweihräuchern ist echt unglaublich.

    Ich finde es nur schade, wenn einer schon fragt, dass der dann auf die Ratschläge nicht eingeht. Und das nur, weil sie ihm nicht in seine Planungen passen. Im Steuerrecht kann es zur gleichen Frage schon mal unteschierdliche Auffassungen geben. Gäbe es sonst so viele Gerichtsverfahren (berechtigte und unberechtigte)?


    Ihr könnt Euch sicher sein, ich frage die Finanzbeamtin, die mir diesen Rat gegeben hat, wenn ich sie wieder treffe. Und ich finde es schon unglaublich dass Ihr in Frage stellt, ob das eine gute Person ist, die mir Ratschläge gegeben hat, ihr kennt sie nicht.

    Die befreundete Finanzbeamtin bzw. deren Sachkenntnisse stellt niemand hier in Frage. Mann muss als Steuerlaie nur nicht alles direkt so richtig verstehen, was einem so erklärt wird. Man hört dann vielleicht nur "Steuern sparen" und überhört dann ein paar andere Hinweise. Und schleißlich ist das Ganze ja nicht verkehrt, was die Dame gesagt hat. Es sollte nur darauf hingewiesen sein, dass es nicht wenige Fälle gibt, in denen die 1%-Regelung wesentlich günstiger ist als die Fahrtenbuch-Methode. Und am Ende war die Arbeit vielleicht umsonst.


    Abgesehen davon kann sich jeder mal auch irren. Was meinst Du wieviele der hier mitwirkenden Steuerberater und FA-Mitarbeiter sind. Und alle haben sich schon mal geirrt. Selbst hier im Forum hat es uns schon getroffen. Und sind wir gleich beleidigt? Nein. Wir lernen halt weiter dazu.


    Und von Foren und vor allem vor Euren Antworten bin ich sowas von kuriert.
    Jetzt könnt ihr schreiben und euch aufregen wie ihr wollt, aber ich werde eh nicht mehr lesen was ihr jetzt schreibt, weil ich den Link lösche.

    :D