Wie erfasse ich das Fahrtenbuch??

  • Hallo,
    wir haben uns bei meinem Mann statt der 1% Regel für ein Fahrtenbuch entschieden. Soweit, so gut. JEtzt sitze ich hier vor WISO Steuern und bekomme einfach nicht heraus, was ich wo wie ansetzen muss. ?(
    Muss ich die Entfehrnungspauschale angeben, und zusätzlich irgendwo die privaten km erfassen? Oder nur die Differenz zwischen privat und geschäftlich gefahrenen km bei den Werbungskosten?
    Hat da jemand damit Erfahrung??
    Vorab schon DANKE!!


    Viele Grüße
    kunde1234

    • Offizieller Beitrag

    wir haben uns bei meinem Mann statt der 1% Regel für ein Fahrtenbuch entschieden. Soweit, so gut. JEtzt sitze ich hier vor WISO Steuern und bekomme einfach nicht heraus, was ich wo wie ansetzen muss.


    Über welche Einkunftsart reden wir hier eigentlich?

    • Offizieller Beitrag

    Oben Dateireiter "Verwaltung" klicken. Dann öffnet sich ein Auswahlmenü, in dem man "Fahrzeuge" anwählen kann. Dort kann man dann Kilometerleistung und tatsächliche Kosten angeben.


    Aber warum Fahrtenbuch-Methode anstatt 1%-Methode? Handelt es sich denn um einen Firmenwagen des AG, der auch privat gefehren werden darf?

  • Hallo,
    genau, der Wagen kann privat genutzt werden. Wir fahren privat nicht sehr viel, mal zum einkaufen, mal die Eltern besuchen usw. Aber wir wohnen recht weit vom Arbeitsplatz meines Mannes weg, so dass die 1% sehr teuer wären. Wir wollten daher nach einem Tipp von einer Bekannten mal schauen ob es anders herum für uns günstiger kommt.


    Eine Frage noch: Wo erfasse ich nun die gefahrenen km, und erfasse ich hier jetzt die geschäftlich gefahrenen, oder wie gehe ich da jetzt weiter vor?


    Viele Grüße,
    kunde1234

  • Aber wir wohnen recht weit vom Arbeitsplatz meines Mannes weg, so dass die 1% sehr teuer wären.


    Was hat 1% Regelung mit Entfernung vom Arbeitsplatz zu tun?


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    wir haben uns bei meinem Mann statt der 1% Regel für ein Fahrtenbuch entschieden.

    Aber erst einmal wurde vom AG doch wohl die 1%-Regelung angewendet, oder?


    Der Einzelnachweis mittels Fahrtenbuch bei zu hohem Arbeitslohn kann dich erst im Rahmen der Veranlagung geführt werden. Und meines Wissens nach ist der Unterschiedsbetrag von geldwertem Vorteil 1%-Regelung + 0,03% je Entfernungskilometer Whg./ASt zu den tatsächlich privat veranlassten Kosten des Kfz (privat = Whg./ASt + sonstige private Fahrten) doch vom steuerpflichtigen Arbeitslohn laut Lohnsteuerkarte (der ja den geldwerten Vorteil 1%-Regelung + 0,03% je Entfernungskilometer Whg./ASt ) zu kürzen.


    Wurde ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt? Das ist nämlich dem FA vorzulegen! Einzelnachweis der tatsächlichen Kosten des Kfz geführt?

  • Hilfe. Ich frage ja hier nach, weil ich Unterstützung benötige und nicht weil ich Steuerexperte bin. und ob das nun die 0,003 oder Irgendwas Regel ist, sorry, ich weiß dass wir eine Sache versteuern und eine nicht.


    Also, wir haben einen privat genutzten Firmenwagen.


    Und die eine Geschichte versteuern wir, die die man muss (und wenn das die 1% Regel ist, dann die). Und die andere Sache, die man mit dem Fahrtenbuch umgehen kann, die mit den Entfehrnungskilometern, zahlen wir aktuell nicht, denn wir haben das Fahrtenbuch.


    Danke an Miwe4, da sehe ich jetzt schon klarer. Aber wie ermittele ich die 0,003 Zahl, die ich dann kürze. Und wo genau trage ich das ganze jetzt ein? (Ich bin an der Lohnsteuererklärung für 2008 ).


    Ordnungsgemäß geführt haben wir es. Auf alle Fälle regelmäßig und genau gekennzeichnet wie viele km privat und wieviele geschäftlich und welche für die Strecke zur Arbeit sind. Denn der Vorteil soll sein, dass die Strecke zur Arbeit schon zu den geschäftlichen zählt, und wir haben dadurch nur einen wirklich geringen privat genutzten Anteil.


    Grüße
    kunde1234

    • Offizieller Beitrag

    Denn der Vorteil soll sein, dass die Strecke zur Arbeit schon zu den geschäftlichen zählt, und wir haben dadurch nur einen wirklich geringen privat genutzten Anteil.

    Die Strecke Wohnung/Arbeitsstätte zählt bei Nutzung eines Firmenwagens eben nicht zu den geschäftlichen Fahrten.


    Man versteuert 1% des maßgeblichen BLP monatlich für die Privatnutzung des vom AG zur Verfügung gestellten Kfz.


    Wird das Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und ASt genutzt, versteuert man darüber hinaus grundsätzlich noch 0,03% des maßgeblichen BLP monatlich für jeden Kilometer der Entfernung Wohnung/ASt ( also bei 20 km Entfernung nochmals 0,6% monatlich). Man kann auf diese zusätzliche Versteuerung der FahrtenWhg./ASt verzichten, dann darf man aber auch keine WK/Entfernungspauschale geltend machen.


    Wenn jetzt die Sonderregelung mit dem Fahrtenbuch greifen soll, dann muss meines Erachtens zwingend der komplette geldwerte Vorteil nach den tatsächlichen Kosten des Kfz ermittelt werden. Und zwar sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten Wohnung/ASt. Natürlich kann auch die Entfernungspauschale Whg./ASt im Rahmen der WK berücksichtigt werden.


    Wie gesagt, meine Meinung.

  • Hallo,
    aber noch einmal technisch gesprochen. Wie und wo erfasse ich das denn.
    Nur über diese Fahrzeug-Erfassung? (die bei mir leider dauernd abstürzt)


    Was wäre denn steuerlich der Vorteil des Fahrtenbuchs, wenn diese 0,03-Geschichte nicht greift?


    Grüße
    kunde1234

  • aber noch einmal technisch gesprochen


    Was wollt ihr mit dem Fahrtenbuch in diesem Fall erreichen ??? Es ist doch alles geregelt ?(


    Firmenfahrzeug mit 1 % + 0,03 % / km.....


    .....als Ausgleich setzt ihr die Entfernungspauschale ein


    MfG Günter

  • Hallo.


    Leider brauch man bissl Steuerrechtliches Grundwissen um eine "gescheite" Lohnsteuer erfassen zu können. AUCH mit WISO Software. :) UNd in Deinem Fall besonders, weil Du ja den günstigsten Weg für euch finden wollt.


    Die 0,03%-Regelung tritt auch erst in Kraft, wenn man mehr als 46mal im Jahr zur "regelmässigen Arbeitsstätte" fährt. Ich würde die 0,03 pauschal für z.b. 20Tage von meinem Arbeitsgeber abführen lassen. Dann am Jahresende mit Fahrtenbuch und Pendlerpauschale die tatsächlich gefahrenen Tage verrechnen und erstatten lassen. Naja ich bekomm auch lieber wieder was zurück als nachzuzahlen. Kommt aber auch drauf an, wie oft Du zu der "regelmässigen Arbeitsstätte" fährst. Am besten Du schaust, dass Du DIch gaaaaaanz selten im Büro blicken lässt.


    Wenn Du aus der 1% Regelung raus bist, darfst Du das Auto für private fahrten gar nicht nutzen!! Also dann ein Fahrtenbuch mit privaten Km vorlegen seh ich als ungünstig. Wobei ich auch nicht sehen kann, wo ein komplett privat finanziertes KfZ günstiger sein soll, als Geschäftwagen mit der 1%-Regelung.

  • Hallo,
    sorry, ich verstehe das Ganze immer noch nicht ganz. Ich habe meinem Mann schon gesagt, dass ich diesen Firmenwagen-Kram wieder wie früher versteuern lasse, da hab ich einfach nur die Entfernungskilometer angesetzt.


    Also es war so:
    Im März 2008 haben wir umgestellt auf das Fahrtenbuch. Das war der Tipp einer Bekannten, die im Finanzamt arbeitet, aber die ist leider aktuell für mich nicht mehr greifbar.


    Sie sagte, dass wir uns die Entfernungskilometer-Versteuerung mit dem Fahrtenbuch spraren können. Und das hat sich auch ab März in der Gehaltsabrechnung bemerkbar gemacht. Sie sagte sowas wie, dass wir dann nur die tatsächlich privat gefahrenen km versteuern müssen, all der Rest (also die Fahrten zur Arbeit als auch die dienstlichen Reisen) nicht. Da wir kaum privat fahren, würde sich das für uns lohnen.


    Und jetzt weiß ich einfach nicht, was ich erfassen muss. Die Entfernungspauschale erscheint mir falsch.
    Aber was ich jetzt mit den gesamten km, den FAhrzeugkosten oder den privaten km wo erfasse, keine Ahnung... ?( Jetzt müssen die Steuererklärungen ja eigentlich Ende Mai schon beim Finanzamt sein, das wäre sie sogar schon seit April, wenn nicht dieses Fahrtenbuch wäre...


    Danke nochmals für die Hilfe.


    Grüße
    Kunde1234

  • Das war der Tipp einer Bekannten


    ...darauf sollte man nie hören, besonders wenn man nicht in der Materie bewandert ist. Und aus dem geschilderten Sachverhalt und meiner Erfahrung sprechen wir hier über 20-30 Euro Unterschied. Dafür würde ich kein Fahrtenbuch führen.


    MfG Günter


  • Wenn Du aus der 1% Regelung raus bist, darfst Du das Auto für private fahrten gar nicht nutzen!! .


    Und das ist Quark mit Sosse.


    Darum gehts doch genau-dass man die Privatfahrten nach den tatsächlich gefahrenen km versteuert, und nicht nachd er 1% Regel.
    Wie man das Ganze in WISO eingibt-keine Ahnung, kenne das Programm nicht.


    Ihr müsst vom Brutto lt LSt-Besch das 1% abziehen und die Kosten lt Fahrtenbuch/AG-Aufstellung addieren.

    • Offizieller Beitrag

    Ihr müsst vom Brutto lt LSt-Besch das 1% abziehen und die Kosten lt Fahrtenbuch/AG-Aufstellung addieren.

    Ist ja genau das, was ich oben auch schon versucht habe zu erklären. In meinen Augen nur fraglich, ob das ohne Whg./ASt geht, da das für mich eigentlich auch Privatfahrten sind. Und dann eben die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs und entsprechend die privat veranlassten, ermitteln.


    Im Sparbuch ist das eigentlich recht einfach zu verarbeiten. Man macht eine gesonderte Tabelle und rechnet die Differenz der tatsächlichen Kilometer/Kosten zur 1%-Regelung aus. Die Tabelle Aufstellung fügt man der Erklärung bei. Im Sparbuch klickt in der Eingabemaske zum Arbeitslohn ganz unten in das Feld "Vorzunehmende Korrekturen (bei Fehlern im Lohnsteuerabzugsverfahren)". Da öffnen sich dann ein paar Felder, in denen zuviel versteuerte Beträge, zuwenig versteuerte Beträge und sonstige Korrekturen eingeben kann.


    Da das FA ja die Lohnsteuerbescheinigung/en übermittelt bekommen hat, wird der Bearbeiter, oder sogar schon eine automatische Programmroutine, eine Differenz feststellen und den Fall zur Prüfung aussteuern. Da kommt dann die gesonderte Anlage und Erläuterung zum Tragen.

  • Und das ist Quark mit Sosse.


    Darum gehts doch genau-dass man die Privatfahrten nach den tatsächlich gefahrenen km versteuert, und nicht nachd er 1% Regel.
    Wie man das Ganze in WISO eingibt-keine Ahnung, kenne das Programm nicht.


    Ihr müsst vom Brutto lt LSt-Besch das 1% abziehen und die Kosten lt Fahrtenbuch/AG-Aufstellung addieren.

    Jaja Sorry. Musste mich die Tage auch eines besseren Belehren lassen. :P Irgendwie gibt es auch die Möglichkeit, die 1% wieder zurückzubekommen. Nur wie, NOCH kein Plan. :P

    • Offizieller Beitrag

    Jaja Sorry. Musste mich die Tage auch eines besseren Belehren lassen. Irgendwie gibt es auch die Möglichkeit, die 1% wieder zurückzubekommen. Nur wie, NOCH kein Plan.

    Ja eben durch das führen des Fahrtenbuches. Mal gelesen?

  • miwe4 meinte damit unsere bisherigen Beiträge...


    Vielleicht solltest Du das Antworten bleiben lassen wenn Du keine Ahnung hast, was Du da schreibst...