Allgemien Fragen zum anlagenverzeichnis

  • Wenn ich eine Anlage tätige (Auto, Gerätschaften) und die im anlageverzeichnis aufnehme, muß ich das dann trotzdem buchen in Bank/ Kasse, oder reicht es wenn ich die Sachen im anlageverzeichnis buche. Ich bin Mwst. pflichtig und ziehe auch die Vorsteuer

  • Diese Frage wird im Handbuch, :arrow: Menüleiste :arrow: Hilfe :arrow: Pdf-Tutorial öffnen... und in der Schritt-und-Schritt-Anleitung Abschreibung korrekt durchführen beantwortet.
    Auch über die Foren-Suche (Forenregel Nr. 3) mit dem Suchwort Abschreibung wärst Du auf etliche Beiträge gestoßen, die Deine Frage beantwortet.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Er hat aber die Buchungskategorie "Einkauf von Anlagevermögen " ich kann das KFZ ja nicht unter Einrichutng / Büro verbuchen?! Im Anlgeverzeichnis schon aber nicht in der lfd. Buchaltung



    Hat sich erledigt, hab mich da in den Eisntellungen selbst zurechtgewurschtelt :)

  • Wer ist Er? ...und es gibt ja nicht nur das Anlagegut Einrichtung/Büro. ...und wenn Du ein Auto kaufst, muss es natürlich auch in der Bank oder Kasse gebucht werden, wenn es darüber bezahlt wird. Dafür gibt es u.a. im Zuweisungs-Assistenten die Buchungskategorie Einkauf von Anlagevermögen


    Die Verbuchung eines LKW Einkaufes wurde im Übrigen im Forum bereits einmal durchgespielt. Vielleicht hilft Dir dieser Beitrag schon weiter.