Hilfe! Portokosten werden steuerlich falsch verbucht!

  • Hallo zusammen,


    um auf den Rechnungen für meine Kunden die Portokosten nicht auch zu versteuern (Porto hat ja keine Mehrwertsteuer), habe ich in den Stammdaten einen Artikel mit Portokosten 0 % Steuer angelegt.
    Diese Portokosten werden jetzt jedoch vom Programm automatisch wie steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Lieferungen an Abnehmer mit UST-IdNr. verbucht.


    Habe ca. 2 Wochen Zeit das Problem zu lösen, denn das Bundeszentralamt für Steuern verlangt Aufklärung für diese "Einnahmen" ;)


    Was ist zu tun? Für jegliche Hilfe bin ich dankbar!


    Carola

  • meine Kunden die Portokosten nicht auch zu versteuern (Porto hat ja keine Mehrwertsteuer),

    ...das ist so nicht ganz richtig.
    Der Einkauf von Porto der Deutschen Post und seiner Tochter DHL ist MwSt-frei. Sofern Portokosten aber auf der Rechnung an den Kunden erscheinen teilen sie in der Regel als Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung und sind somit mit dem MwSt-Satz der Hauptleistung zu belegen.


    Das Porto als "durchlaufender Posten" kommt nur in ganz wenigen Fällen zum Tragen. Z.B. wenn man als Werbeargentur im Auftrage seines Kunden Werbebriefe versendet. Das hierfür erworbene Porto kann als "durchlaufender Posten" MwSt-neutral an den Kunden weitergereicht werden. In diesem Fall muss man mit Hilfe der "Manuellen Buchung" eine Korrekturbuchung auf das richtige Konto vornehmen.

  • Habe ca. 2 Wochen Zeit das Problem zu lösen, denn das Bundeszentralamt für Steuern verlangt Aufklärung für diese "Einnahmen" ;)


    Die Mehrwertsteuer auf die Gesamtsumme wirst du wohl nachzahlen müssen.
    MfG Günter

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten!


    Das bedeutet dann wohl auch, dass ich jede einzelne Rechnung, die ich in dem Zeitraum geschrieben habe umändern muss, damit die Daten für die Umsatzsteuer-Voranmeldung richtig übermittelt werden. Oder gibt es da etwas, wie ich die ganze Sache schneller korrigieren kann?

  • Eine Rechnung die gebucht und vom Kunden bezahlt wurde, darfst du nicht mehr ändern. Warte erstmal ab, was du vom Finanzamt hörst. Danach würd ich unter Umständen einen Steuerberater aufsuchen, der Ordnung schafft. Nur würd ich natürlich ab sofort die gesamte Rechnungserstellung korrigieren.
    MfG Günter


    Nachtrag
    Nicht daß du in mühevoller Arbeit versuchst alles zu korrigieren, für den Fachmann (Steuerberater) sind das ein paar Umbuchungen und die Sache ist erledigt.