KfZ ins Privatvermögen

  • Hallo Zusammen,


    als Neuling möchte ich mich erst einmal vorstellen. Ich bin Reiner und arbeite seit ca. 5 Jahren Freiberuflich. Vor ca. 3 Jahren habe ich -aufgrund schleppender Aufträge- eine feste Anstellung angenommen und betreibe meine Freiberuflertätigkeit als Nebenberuf.


    Nun aber zu meinem Problem. Ich habe ein KFZ im Betriebsvermögen, das mit der 1% Regelung besteuert wird. Da der Umsatz aufgrund Zeitmangel nicht so hoch ist, reitet mich diese Regelung dieses Jahr wieder ins Minus. Ich möchte daher das KFZ ins Privatvermögen schieben.


    Leider habe ich dazu aber keinen passenden Weg -trotz langer Googelei- gefunden. Vielleicht kann mir jemand von euch helfen, die richtigen Schritte zu finden ;( .


    Meine Fragen lauten:


    • Ab wann kann die Überführung des KfZ ins Privatverwögen stattfinden (unterjährig)?
    • Falls unterjährig, wird dann bis zum Verkaufsmonat die 1% Regelung anteilsmäßig angewandt?
    • Kann ich bis zu dem Zeitpunkt auch die Afa ansetzen?
    • Wohin buche ich den Erlös bzw. reicht die Angabe, bei meiner priv. Steuererklärung ?
    • Ist die zu zahlende UmSt. irgendwie mit der Vorsteuer gekoppelt?
    • Gibt es noch etwas zu beachten?


    Freue mich schon auf eure Antworten :) ,
    Reiner

  • . Da der Umsatz aufgrund Zeitmangel nicht so hoch ist, reitet mich diese Regelung dieses Jahr wieder ins Minus.


    Wie geht das denn?
    Das Gegenteil müsste der Fall sein!



    Zitat

    Ich möchte daher das KFZ ins Privatvermögen schieben.


    Geht nur, wenn der PKW zu weniger als 505 betrieblich genutzt wird,
    :


    Zitat

    Ab wann kann die Überführung des KfZ ins Privatverwögen stattfinden (unterjährig)?


    Jederzeit, aber nicht rückwirkend.
    Weitere Voraussetzung: siehe oben.

    Zitat

    Falls unterjährig, wird dann bis zum Verkaufsmonat die 1% Regelung anteilsmäßig angewandt?


    Ich dachte der PKW soll entnommen und nicht verkauft werden?


    Zitat

    [*]Kann ich bis zu dem Zeitpunkt auch die Afa ansetzen?


    Ja



    Zitat

    Wohin buche ich den Erlös bzw. reicht die Angabe, bei meiner priv. Steuererklärung ?


    Auf Entnahme, wenn entnommen wird!


    Zitat

    Ist die zu zahlende UmSt. irgendwie mit der Vorsteuer gekoppelt?


    Die Frage versteh ich nicht!


    Zitat

    Gibt es noch etwas zu beachten?


    Ja, § 15a UStG-die Vorsteuer ist uU anteilig zurückzuzahlen.

  • Nun aber zu meinem Problem. Ich habe ein KFZ im Betriebsvermögen, das mit der 1% Regelung besteuert wird. Da der Umsatz aufgrund Zeitmangel nicht so hoch ist, reitet mich diese Regelung dieses Jahr wieder ins Minus. Ich möchte daher das KFZ ins Privatvermögen schieben.


    Das musst du mal genau erklären :) ?(
    Geh mal zu einem Steuerberater und lass dich aufklären. Billiger kannst du nicht Auto fahren.
    MfG Günter

  • Vielen Dank an Clematis und Günter für Eure Antworten.

    Nun aber zu meinem Problem. Ich habe ein KFZ im Betriebsvermögen, das mit der 1% Regelung besteuert wird. Da der Umsatz aufgrund Zeitmangel nicht so hoch ist, reitet mich diese Regelung dieses Jahr wieder ins Minus. Ich möchte daher das KFZ ins Privatvermögen schieben.


    Das musst du mal genau erklären :) ?(
    Geh mal zu einem Steuerberater und lass dich aufklären. Billiger kannst du nicht Auto fahren.
    MfG Günter

    Das mit dem Minus ist wirklich missverständlich. Ich meine, dass mich das Auto durch die virtuellen Einnahmen (1% Regelung) in der Steuererklärung nach oben katapultiert und ich so mehr Einkommenssteuer zahlen muss, wie eigentlich sein muss. Ist von mir vorher wirklich doof ausgedrückt :rolleyes:.

    Zitat

    Jederzeit, aber nicht rückwirkend.
    Weitere Voraussetzung: siehe oben.

    Dazu muss ich wohl dem Finanzamt einen Brief schreiben und dies einfach mitteilen, oder?



    Zitat

    Ich dachte der PKW soll entnommen und nicht verkauft werden?

    Richtig, der PKW soll entnommen werden. Ich dachte nur bisher immer, dass dies gleichzusetzen ist mit einem Kauf an mich selbst.



    Zitat


    Auf Entnahme, wenn entnommen wird!

    Ahh. Dann versteht ich Deine Frage mit dem Verkauf. Der PKW wird also nicht verkauft (also mit Rechnung und so), sondern nur entnommen. Die UmSt. muss ich aber dennoch auf den Zeitwert ansetzen, oder?


    Zitat


    Die Frage versteh ich nicht!

    Also ich hatte damals die UmSt. als Vorsteuer angesetzt. Mittlerweile bin ich jedoch -wg. fehlender Umsätze- Vorsteuerbefreit.


    Die Frage bezieht sich nun auf die erhaltene Vorsteuer und möchte ich damk der Antwort von Clematis gerne anders stellen:
    Hat mir jemand von euch ein Beispiel (einfach ein Link), wie sich in meinem Fall die Berechnung zusammensetzt?


    Noch einmal vielen Dank für eure Antworten,
    Reiner

  • Das mit dem Minus ist wirklich missverständlich. Ich meine, dass mich das Auto durch die virtuellen Einnahmen (1% Regelung) in der Steuererklärung nach oben katapultiert und ich so mehr Einkommenssteuer zahlen muss, wie eigentlich sein muss. Ist von mir vorher wirklich doof ausgedrückt .


    Hast du daran gedacht, daß du doch alle Kosten für das Fahrzeug gewinnmindernd absetzt. Diese Kosten fallen dann doch auch weg, und das erhöht dein Einkommen enorm. ?(
    MfG Günter

  • Hast du daran gedacht, daß du doch alle Kosten für das Fahrzeug gewinnmindernd absetzt. Diese Kosten fallen dann doch auch weg, und das erhöht dein Einkommen enorm. ?(
    MfG Günter

    Ja schon. Ich denke halt, dass das Finanzamt nicht mehr lange mitmacht, wenn die virtuellen Einnahmen höher sind als alles andere. Natürlich ist es schön und lohnend wenn ich alle KFZ-Kosten ansetzen kann, schließlich war ich insgesamt auch schon einmal im Minus. Ich bin aber kein Kenner der Materie. Welche Erfahrung habt Ihr mit dem FA? Kann eigentlich das FA rückwirkend sagen, dass für das vergangene Jahr das KFZ nur noch privat genutzt wurde und so ins Privatvermögen überführt werden muss?

  • KFZ nur noch privat genutzt wurde


    ...du musst doch eh ein Fahrtenbuch führen, um damit die betriebliche Notwendigkeit nachzuweisen. Verluste machen kann manchmal schon lukrativ sein, du musst nur nachweisen, daß du dich bemühst, irgendwann auch mal Gewinne zu machen.
    MfG Günter

  • Zitat von »reinermeier«
    KFZ nur noch privat genutzt wurde




    ...du musst doch eh ein Fahrtenbuch führen, um damit die betriebliche Notwendigkeit nachzuweisen. Verluste machen kann manchmal schon lukrativ sein, du musst nur nachweisen, daß du dich bemühst, irgendwann auch mal Gewinne zu machen.
    MfG Günter

    Als ich mit der Tätigkeit begonnen hatte, war die betriebliche Nutzung zw. 10% und 50%. Damals beschlossen mein Steuerberater und ich, dass die 1% Regelung die beste Variante für mich sei. Fahrtenbuch ist damals ausgeschieden. Seither blieb die 1% Regelung bestehen.

  • Fahrtenbuch ist damals ausgeschieden. Seither blieb die 1% Regelung bestehen.


    Zur Info.......
    Es haben sich für 2006 die Regeln für die steuerliche Geltendmachung von Dienstwagen von Selbständigen und Freiberuflern geändert.


    Wer kein Fahrtenbuch führt, wird nicht nachweisen können, dass das Fahrzeug zu über 50% betrieblich genutzt wird. Wer dies nicht nachweisen kann, darf nicht mehr nach der 1%-Regelung rechnen.


    Bei der 1%-Regelung setzt man pauschal 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs monatlich als fiktives Einkommen an. Bei einem Auto, das bei Erstzulassung 30.000 EUR gekostet hat, sind das also 300 EUR pro Monat.


    Wenn die privaten Fahrten pro Monat mehr als die 300 EUR ausmachen, macht der Steuerpflichtige ein Geschäft. Darum wurden jetzt die Regeln verschärft. Dafür fällt aber andererseits das Geschäft weg, das der Fiskus an den Leuten gemacht hat, die viel mehr beruflich als privat fahren, aber aus Bequemlichkeit kein Fahrtenbuch geführt haben.


    Wenn ich jetzt wohl oder übel ein Fahrtenbuch führen muss, sehe ich aber keinen Grund mehr, die für mich ungünstige 1%-Regelung noch anzuwenden.