Hallo Zusammen,
als Neuling möchte ich mich erst einmal vorstellen. Ich bin Reiner und arbeite seit ca. 5 Jahren Freiberuflich. Vor ca. 3 Jahren habe ich -aufgrund schleppender Aufträge- eine feste Anstellung angenommen und betreibe meine Freiberuflertätigkeit als Nebenberuf.
Nun aber zu meinem Problem. Ich habe ein KFZ im Betriebsvermögen, das mit der 1% Regelung besteuert wird. Da der Umsatz aufgrund Zeitmangel nicht so hoch ist, reitet mich diese Regelung dieses Jahr wieder ins Minus. Ich möchte daher das KFZ ins Privatvermögen schieben.
Leider habe ich dazu aber keinen passenden Weg -trotz langer Googelei- gefunden. Vielleicht kann mir jemand von euch helfen, die richtigen Schritte zu finden .
Meine Fragen lauten:
- Ab wann kann die Überführung des KfZ ins Privatverwögen stattfinden (unterjährig)?
- Falls unterjährig, wird dann bis zum Verkaufsmonat die 1% Regelung anteilsmäßig angewandt?
- Kann ich bis zu dem Zeitpunkt auch die Afa ansetzen?
- Wohin buche ich den Erlös bzw. reicht die Angabe, bei meiner priv. Steuererklärung ?
- Ist die zu zahlende UmSt. irgendwie mit der Vorsteuer gekoppelt?
- Gibt es noch etwas zu beachten?
Freue mich schon auf eure Antworten ,
Reiner