Anderer Mehrwertsteuersatz

  • Hallo an alle,
    ich hab eine kleine Frage. Unf zwar arbeite ich mit Wiso Selbstständig und muss für ein Produkt, dass ich nach Frankreich verkauft habe eine Rechnung mit französischer Mehrsteuer stellen (5,5%).
    Ich hab leider keine Möglichkeit gefunden wo ich, dass eingeben kann.


    Besteht überhaupt die Möglichkeit oder muss ich das ganz anders angehen.


    Im vorraus schon vielen Dank


    Gruß Sarah

  • Es besteht keine Möglichkeit die französischen MwSt einzustellen.


    Allerdings finde ich es auch recht ungewöhnlich, dass ein deutscher Unternehmer die französische MwSt in seiner Rechnung ausweisen muss. Es würde mich interessieren, welcher Sachverhalt dem zu Grunde liegt und aus welchem Rechtsgrund dies so erfolgen muss. Mir ist nämlich keiner bekannt, warum das so sein muss, aber ich lerne gerne dazu.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Hallo und nochmals Danke für die schnelle Antwort.


    Zur Erklärung folgendes: Wir sind ein Kachelofen -Heizungsbaubetrieb und haben auch Kunden aus Frankreich.
    Zur rechtlichen Lage wurde mir von der Handwerkskammer mitgeteilt, dass wenn man nur Waren verkauft dann berechnet man unseren MwSt -Satz.
    Wenn man aber wie in unserem Fall auch Montage mitanbietet so braucht man eine frnzösische Nummer und muss bei Renovierungsarbeiten einen MwSt Satz von 5,5% angeben, welche man dann an das französische Finanzamt zu richten.


    Wie das dann mit dem buchen von statten geht, muss ich nochmals abklären.


    Gruß Sarah

  • Wenn man aber wie in unserem Fall auch Montage mitanbietet so braucht man eine frnzösische Nummer und muss bei Renovierungsarbeiten einen MwSt Satz von 5,5% angeben, welche man dann an das französische Finanzamt zu richten.

    Intressant, was es nicht alles gibt. ?(
    Allerdings lässt sich die MwSt-Problematik mit einer MB-Rechnung nicht darstellen.

  • Wie das dann mit dem buchen von statten geht, muss ich nochmals abklären.


    Zur Info
    Im Grunde genommen gilt das Umsatzsteuergesetz in Frankreich ähnlich wie das in Deutschland, besondere Vorteile in steuerlicher Hinsicht lassen sich auf den ersten Blick nicht groß erkennen. Führt eine deutsche Firma in Frankreich handwerkliche Tätigkeiten aus, so fällt die französische Umsatzsteuer an. Insbesondere gilt dies, wenn Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück oder Werkleistungen an beweglichen Gegenständen erbracht werden. Die französische Umsatzsteuer ist auf jeden Fall zu zahlen, wenn der Auftraggeber ein Deutscher ist.
    Der Umsatzsteuersatz beträgt in Frankreich 19,6%, der ermäßigte Satz 2,1% bzw. 5,5%. Bei Arbeiten an Wohnräumen gilt der ermäßigte Steuersatz von 5,5%, allerdings nur, wenn die Gebäude vor mehr als zwei Jahren fertig gestellt wurden und es sich um Renovierungsarbeiten handelt. Bestimmte Gegenstände sind jedoch davon ausgenommen. Arzneimittel werden in Frankreich mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 2,1% versteuert. Die Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet: Taxe sur la valeur ajoutée (TVA)


    Zur Praxis
    Ich würde ein gesondertes Erlöskonto (5,5 Frankreich) einrichten und Ein- und Ausgang darüber verbuchen. Bei Rechnungstellung würde ich einen Artikel dafür anlegen.
    Buchen geht natürlich nur von Hand.


    MfG Günter

  • Alles klar.


    ...vielleicht sagt Programm-Spezi khmcologne noch etwas zur genauen Ausführung im Wiso-Programm. Machbar ist es aber auf jeden Fall, nur aufpassen beim Einrichten.
    MfG Günter

  • Um G. Horns Vorschlag in MB umzusetzen kann man wie folgt vorgehen:


    1. Anlage Artikel
    :arrow: Stammdaten :arrow: Artikel :arrow: F10 Neu
    MwSt-Satz = 0% ; Einheit = frei lassen; Artikelbeschreibung = Taxe sur la valeur ajoutée (TVA) 5,5%
    :arrow: F11 ok


    2. Anlage Konto Umsatzsteuer Frankreich 5,5%
    :arrow: Menüleiste :arrow: Stammdaten :arrow: Finanzbuchhaltung :arrow: Kontenplan bearbeiten
    Konto Nr. 1760 :arrow: F7 Konto kopieren
    Anzeige bei Verbuchungsart 3 = Kontenliste Erweitert, Bezeichnung: Umsatzsteuer Frankreich 5,5%
    :arrow: F11 ok

    3. Umstellen des Kontos 8339

    Im Kontenplan das Konto 8339 :arrow: F8 Konto bearbeiten von "unsichtbar" auf "Kontenliste Erweitert" umstellen


    4. Erstellen der Rechnung:
    Bitte diesen Beitrag beachten: Einnahmen/Rechnungen zuordnen
    Das abweichende Erlöskonto lautet: "Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze offen"
    Beim Artikel "Französische MwSt" bei Menge = 1 und bei Listenpreis dann die manuell ausgerechnete französische MwSt eintragen.
    Die Rechnung würde dann in der MB Standard-Version so aussehen:


    5. Zahlung geht vom Kunden ein
    a) Bankkonto :arrow: Zuordnungs-Assistent :arrow: Kategorie Zahlung vom Kunden
    b) :arrow: Menüleiste :arrow: Finanzen :arrow: Manuelle Buchungen :arrow: F10 Neu
    Betrag (brutto) = Betrag der franz. USt (im Beispielbild wären das 2,12 €)
    Bezeichnung: Franz. USt zu RG-Nr. 2009062301
    Soll: 8339
    Haben: Das in Ziffer 2 neu eingerichtete Konto
    :arrow: F11 ok


    Die Schritte 1 bis 3 müssen nur einmal durchgeführt werden.
    Das sollte es gewesen sein. Am Besten in der Demo-Version einmal durchspielen.

  • Das sollte es gewesen sein.


    Geht doch! :) :) :) (Entschuldigung, konnt ich mir nicht verkneifen)


    Aber mal im Ernst, dieses Forum ist wirklich super. Danke.
    MfG Günter