da in zunkunft mein Arbeitplatz ca. 80 km entfernt ist, werde ich mir die Entfernungspauschale auf der Steuerkarte eintragen lassen; es weit mehr als 10000 DM. Wie muß dem Fiskus bewiesen werden, daß ich tatsächlich regelmäßig mit dem Auto fahre und diese Kosten auch wirklich anfallen?
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Siehe Beiträge unter "Autor" Klaus Seyda vom 06.12.2001