Steuerklassenänderung im Kalenderjahr

  • Hallo, ich habe ein Frage an Euch.
    Ich habe im Jahr 2007 meine Steuerklasse von 2 auf 1 geändert. Jetzt wurde mir gesagt, dass ich für das Jahr 2007 eine Einkommensteuererklärung machen muss. Ich wollte nachfragen ob das stimmt.
    Vielen Dank im voraus Jenny

  • Aufgrund des Steuerklassenwechsels tritt m. E. keine Pflichtveranlagung ein.
    Ein Blick in den § 46 EStG hilft in diesem Fall weiter, ob eine Steuererklärung
    abgegeben werden muss.
    mfg
    Chrgiga