Unterhalt an nichteheliche Kinder

  • Kann mir jemand sagen ob ich meine monatlichen Unterhaltszahlungen in der Steuererklärung geltend machen kann?

  • Hallo!
    Der Kindesunterhalt ist nach meinem Kenntnisstand nicht abzugsfähig. Nur Ehegattenunterhalt oder Unterhalt bedürftiger Personen.
    mfg
    Peter Münzer

  • Hallo,
    "bedürftige Personen" ist das Stichwort! Ein Kind ist bedürftig auch Eltern (auch die im Ausland leben außer in den arabischen Ländern z. B. Afgahnistan da wird es schwierig es gibt Abkommen zwischen den Ländern, deshalb muß man darauf achten).
    Einfach den Unterhalt in der Steuererklärung angeben, mehr wie Ablehnen kann das Finanzamt nicht.


    Mit freundlichen Grüßen
    T. Berovik