Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit (Zahn)-Arztkosten als außergewöhnliche Belastung bzw. WK geltend gemacht werden können?
Besonders interessieren würde mich dies z.B. für Narkosen, die voll selbst bezahlt werden mussten, Krankentransport, Praxis- bzw. Krankenhausgebühr usw.