Hallo!
Ich bin momentan in einem Fall involviert, bei dem ich nicht wirklich die beste Lösung finden kann. Eine Bekannte und ihr mittlerweile volljähriges Kind erhalten Unterhalt. Nun ist der Ex-Mann all die Jahre nur sehr unregelmäßig bis gar nicht seinen Pflichten nachgekommen. In 2008 wurde dann aufgrund einer gerichtlich angeordneten Pfändung monatlich der Überschuss direkt vom Arbeitgeber an die Bekannte überwiesen. Daher kommt sie auf Einnahmen von ~26.000€. Ihr monatlicher Unterhalt beträgt aber nur ~980€, der Rest ist also den Nachzahlungen zuzuordnen.
Da der Ex-Mann die Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben geltend macht, wurde schriftlich vereinbart, dass er die aufkommende Einkommensteuerforderungen vom FA an die Unterhaltsempfängerin erstattet. Bezogen auf die entsprechende Anlage U. Nun beträgt doch der Maximalsatz für die Ansetzung 13.805€/Jahr. Bleibt demnach ein nicht unbeträchtlicher Differenzbetrag.
Erstmal ist wohl die Unterhaltsempfängerin dem FA gegenüber in der Bringschuld. Aber muss der Ex-Mann auch für den Teil der EKS aufkommen, die seine Angaben bei den Sonderausgaben überschreiten? Schließlich ist es sein Verschulden, dass er in früheren Jahren seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und zudem, dass keine klare Aufschlüsselung bei den Kleckerbeträgen vorhanden war, womit eine eindeutige Zuordnung Anteil Ex-Frau/ Kind durchgeführt werden konnte.
Hm, etwas weitgreifend und hoffentlich habe ich keine wichtigen Aspekte vergessen.
Gruß
OK