Gezahlte Honorare als Betriebsausgaben buchen

  • Lese ich richtig?
    Fragesteller = Unternehmensberater?
    Naja, meiner solltest Du dann nicht sein!


    Wenn EÜR dann leg einfach ein Konto Honorare an und wech damit.

    • Offizieller Beitrag

    Sorry Jürgenjle, wenn ich mich da einmische. Da muss ich AndyF recht geben (was ich wirklich nicht immer mache). Dies allerdings nicht ausschließlich bezogen auf Deine berufliche Tätigkeit. Jemand, der seine Buchführung selber machen möchte, sollte immer ein gewisses Grundwissen habe. Bei einem "Unternehmensberater" hätte ich ein solches eigentlich auch vorausgesetzt. Zumindest solltest Du aber in der Lage sein, einen Kontorahmen zu lesen. Wenn Du da unter Sachkonto scrollst, wirst auch Du sicherlich das Konto 4780 "Fremdarbeiten" finden.

  • Im Journal des letzten Jahres, dass mein Steuerberater erstellt hat, hat dieser die gezahlten Honorare unter "Erlöse 19% Mwst." im Haben verbucht.


    Wie bitte ??? ?( ?( ?(
    Dein Steuerberater hat aus Ausgaben eine Einnahme gemacht ???
    Entweder hast du jetzt wirklich null Durchblick, oder dein Steuerberater sollte schleunigst die Rente einreichen :P


    Nebenbei bemerkt, so einen Unternehmensberater wünsche ich keinem meiner Freunde.


    MfG Günter

  • Es ist ein Irrglaube zu meinen, dass ein Unternehmensberater auch Kenntnisse in der Buchhaltung haben muss. Je nachdem auf welchem Spezialgebiet er tätig ist, sind buchhalterische Erfahrungen nicht notwendig. Daher muss der Unternehmensberater auch nicht in der Lage sein, eine EÜR oder Bilanz lesen oder erstellen zu können. Es können nicht einmal zwingend Grundkenntnisse erwartet werden.


    Wenn ich z.B. Betreiber eines Krankenhauses bin und einen Unternehmensberater angagiere, der den Pfegeablauf optimieren soll, dann erwarte ich von diesem keinerlei Erfahrung in der Buchhaltung, sondern ausschließlich Erfahrung in der Pflege. Der Unternehmensberater wird die Bilanz vermutlich nicht einmal zu sehen bekommen. Von einem Verkehrsjuristen erwarte ich ja auch nicht, dass er mich in einem Scheidungsverfahren vertritt.


    Spezialisierungen werden heute erwartet. Ich durfte vor nicht allzulanger Zeit die Erfahrung machen, dass ein Headhunter mich als ein "Auslaufmodell" bezeichnete, weil ich aus seiner Sicht eine zu breit gefächerte Ausbildung habe und mir die Spezialisierung auf einen Bereich fehlt.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Spezialisierungen werden heute erwartet. Ich durfte vor nicht allzulanger Zeit die Erfahrung machen, dass ein Headhunter mich als ein "Auslauffmodell" bezeichnete, weil ich aus seiner Sicht eine zu breit gefächerte Ausbildung habe und mir die Spezialisierung auf einen Bereich fehlt.


    ...versteck dich mit deinem Wissen doch nicht im Keller :)
    Was wäre denn das Forum *Mein Büro* ohne dein breit gefächertes Wissenspotential?
    Ich glaube, als Auslaufmodell fühlst du dich aber ganz wohl in deiner Haut, und brauchst eh keinen Unternehmensberater.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe den Hinweis auf die Grundkenntnisse im Steuerrecht und in der Buchführung ausdrücklich auch nicht "ausschließlich" auf das Berufsbild Unternehmensberater bezogen. Vielmehr auf sein "Allgemeinbildung" und die Tatsache, dass in meinen Augen jeder (und das meine ich wörtlich), der sich als Unternehmer selber an seine Buchführung (Aufzeichnungen) wagt, auch zumindest ein bisschen wissen sollte, was er da tut. Mit ich wusste das nicht kann er dem Prüfer später ggf. nur einmal kommen. Damit reden sich halt zuviele raus, so dass letztlich alle darunter leiden müssen.


    Und wenn er schon selber erfasst, dann sollte er sich auch einmal einen Kontenplan anschauen. Mehr habe ich nicht gesagt. Die Lösung habe ich ihm ja schließlich auch dargelegt.


    Abgesehen davon würde ich den Steuerberater tatsächlich in Rente schicken, wenn er tatsächlich gezahlte Provisionen (Honorare) als negative Einnahmen gebucht haben sollte. Kann in meinen Augen nur Sinn machen, wenn jemand diese Zahlungen steuermindernd geltend machen möchte ohne wirklich ordnungsgemäße Empfängernachweise zu haben. Stürzt sich jeder Steuerprüfer drauf.

  • ...dass in meinen Augen jeder (und das meine ich wörtlich), der sich als Unternehmer selber an seine Buchführung (Aufzeichnungen) wagt, auch zumindest ein bisschen wissen sollte, was er da tut. ...

    Da bin ich ganz und gar Deiner Meinung. Nur leider vermittelt Buhl in der Werbung für seine WISO Reihe meiner Meinung nach allzuoft den Eindruck, dass genau dieses "bisschen Wissen" nicht erforderlich ist.


    Da wir aber nun ganz vom Thema abgekommen sind, poste ich einfach noch einmal den Lösungsansatz zur Ausgangsfrage:

    Zitat von miwe4

    ...einen Kontorahmen zu lesen. Wenn Du da unter Sachkonto scrollst, wirst auch Du sicherlich das Konto 4780 "Fremdarbeiten" finden. ...