Datum von Buchungen auf das Rechnungsdatum ändern (Online Konto) ?

  • Hallo,
    folgendes Problem, ich habe geringwertige WG eingekauft und darüber eine Rechnung vom 31.08.2009.
    Diie Bezahlung erfolgte mit der EC Karte des Firmenkontos.
    Die Buchung bei der Sparkasse erfolgte am 01.09.2009.
    In mein Büro steht deshalb Buchungsdatum und Wertstellung am 1.9., die Rechnung ist aber vom August und damit sollte doch die Rechnung in die Umsatzsteuervoranmeldung für August fallen, das Programm berücksichtigt die Rechnung aber erst im September, das Buchungsdatum kann ich aber nicht anpassen.
    Was tun ?

  • Die (Eingangs-)Rechnung kann in der Tat in der USt-VA für August berücksichtigt werden. MB ist aber so programmiert, dass das Datum im (Online-)Bankkonto nicht verändert werden kann und immer das Datum des Bankservers verbindlich ist.
    Daher sehe ich nur die Möglichkeit, das (Online-)Bankkonto auf offline umzustellen und dann eine manuelle Berichtigung des Buchungsdatums vorzunehmen. Anschließend kann das Bankkonto wieder auf online umgestellt werden. Allerdings habe ich das selbst noch nicht ausprobiert, daher den Lösungsvorschlag bitte vom Support verifizieren lassen. U.u. hat der Support ja noch eine elegantere Lösung.

  • Hallo zusammen,


    ein Konto offline zu stellen, manuell eine Buchung zu tätigen oder zu korrigieren und dann das Konto wieder online zu stellen, ist in WISO Mein Büro nicht möglich. Offenbar verwendet MB einen direkten Abgleich mit den Daten auf dem Bankserver und kann daher derzeit Offline-Buchungen in Online-Konten nicht korrekt darstellen.


    Ich habe schon mehrfach an den Support geschrieben, damit dies endlich mal geändert wird. Vielleicht geht es dann endlich ähnlich wie in Mein Geld.


    Aber generell ist eine Umdatierung weder erforderlich noch - theoretisch gesprochen - erlaubt. MB beinhaltet nur die Ist-Versteuerung und diese zeichnet sich durch Buchungen nach dem Zu- und Abflussprinzip aus. In der Ist-Versteuerung wird nur dann gebucht, wenn Geld fließt. Also nur dann wenn sich der Barbestand oder der Kontobestand verändert. Nicht vorher und nicht nachher.


    Nach diesem Prinzip ist die Zahlung mit dem 01.09 vollkommen korrekt und dementsprechend wäre eine anderweitige Verbuchung falsch und würde bei einer Prüfung auffallen. Sicherlich liegt der Betrag in einem vernachlässigbaren Bereich, aber meinem Verständnis nach muss es so sein.


    Buchung nach Eingangsrechnung oder Ausgangsrechnung würde eine Soll-Besteuerung verlangen, in welcher Forderungen und Verbindlichkeiten gebucht werden.


    Gruß
    Paul

    "Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Vermutlich kurz nach unserem glorreichen Untergang." C.G.

  • Die Erklärung zur Istbesteuerung ist meiner Meinung nach so nicht ganz richtig.


    Bei der Istbesteuerung entsteht die an das Finanzamt zu zahlende Umsatzsteuer erst mit der Vereinnahmung des Entgelts für die Leistung. D.h.: Erst wenn der Gewerbetreibende seine Rechnung durch den Kunden bezahlt bekommt, muss er auch die Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen. Der Gewerbetreibende zahlt also die Umsatzsteuer erst, wenn er das Geld vom Kunden tatsächlich auf seinem Konto hat.


    Für den Vorsteuerabzug hingegen muss lediglich die Rechnung des Lieferanten vorliegen (§ 15 UStG; ; Abschnitt 192 UStR 2005). Wann die Rechnung bezahlt wird, spielt keine Rolle. Das ist auch so, wenn bei der Umsatzsteuer für dich die Istbesteuerung gilt.

    4 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Vielen Dank für die Antworten.
    Ich habe kein Problem damit, die Vorsteuer erst im nächsten Monat angerecht zu bekommen, die Frage ist ob das Finanzamt bzw. eine Steuerprüfung damit auch kein Problem hat.

  • Das FA dürfte insbesondere bei diesen Grenzfällen keine Probleme machen. Da die abzugsfähige Vorsteuer in dem Voranmeldungszeitraum geltend gemacht werden kann (also wohl nicht "muß"), in dem alle Voraussetzungen für die Abziehbarkeit vorliegen.


    Letztendlich Klarheit erhältst Du natürlich nur, wenn Du diesbezüglich beim zuständigen FA oder bei einem Steuerberater nachfragst.

  • Ich habe kein Problem damit, die Vorsteuer erst im nächsten Monat angerecht zu bekommen, die Frage ist ob das Finanzamt bzw. eine Steuerprüfung damit auch kein Problem hat.


    ...ich bin seit 45 Jahren selbständig und einen Finanzbeamten, der sich an solchen Kleinigkeiten aufhält, den habe ich nicht kennengelernt.
    MfG Günter

  • Der Support schlägt folgenden Lösungsweg vor:

    Zitat von Support WISO Mein Büro

    Buchen Sie über "Finanzen > Zahlungen Bank/Kasse >Verrechnung" eine Einnahme auf das relevante Vorsteuerkonto mit dem Datum 01.09.2009.
    Damit ist der im Monat September verbuchte Vorsteuerbetrag ausgeglichen.
    Im Anschluss verbuchen Sie über "Finanzen > Zahlungen Bank/Kasse >Verrechnung" eine Ausgabe auf das relevante Vorsteuerkonto mit dem Datum 31.08.2009.


    Eine Umsetzung dieser Loslösung des Vorsteuerabzugs von der Zahlung ist aktuell im Programm nur über eine Buchungserfassung in der genannten Form möglich. Gerne regen wir an, für dieses Vorgehen eine separate Programmfunktion zur Verfügung zu stellen.