Grundstück und Renovierung

  • Ich habe vor kurzem ein Grundstück übernommen und bin zur Zeit am renovieren. Kann ich z.B. den austausch von neuen Fenstern oder den bau einer neuen Zaunanlage von der Steuer absetzen ?
    Falls ja, wo muss ich diese dann eintragen.

  • Hi Gerd


    wie so oft im Steuerrecht, kommts darauf an.


    Das Objekt, dient es zur Einnahmeerzielung (Vermietung und Verpachtung) oder wird es selbst genutzt.


    Sofern es vermietet wird, wären die von dir beschriebenen Aufwendungen Werbungskosten. Die kannst du unter Erhaltungsaufwendungen erklären.


    Beantragst du aber Eigenheimzulage für das Objekt; handelt es sich nicht mehr um Werbungskosten. Dann kannst du diese nicht als Aufwendungen ansetzen.


    Ciao