Ich bin Bauingenieur und überwiegend als Tragwerksplaner (Statiker) tätig. In unserer Branchensoftware für Statik oder für die Erstellung von Konstruktionsplänen gibt es für versehentliche Falscheingaben die Funktionen "undo" sowie "redo".
Solch eine sehr hilfreiche Funktion wäre m. E. auch im Hausverwalter sehr nützlich - besonders für Prgr.-Einsteiger.
Versehentliche Fehleingabe
- NBBonsai9549
- Erledigt
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In einer Buchhaltung, und das ist *Hausverwalter* auch, gibt es kein undo
Hier kann man nur stornieren und neu buchen oder Korrekturbuchungen vornehmen, die aber alle nachvollziehbar sein müssen.
So will es das GesetzMfG Günter
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Hallo Günter,
danke für Ihre freundliche Stellungnahme. Vielleicht liegt hier aber ein kleines Missverständnis vor: es soll noch nichts ausgedruckt oder in die EK-Steuererklärung integriert sein oder gar an´s Finanzamt versandt.
Nein, es handelt sich schlicht um fehlerhafte Dateneingaben während der Prgr.-Nutzung. Solche Falscheingaben müssten doch korrigierbar sein. So tauche ich beispielsweise als Hauseigentümer gleich 2x in der entsprechenden Liste auf und weiß nicht, wie ich mich 1x wieder ´raus kriege.
Analog zu meiner "Statiker-Software": Bei der versehentlichen Falscheingabe z. B. der Belastung einer Decke oder einer falschen Stützweite können solche Fehler, sobald man sie bemerkt hat, durch "undo" bzw. "redo" korrigiert werden.
Das "Gesetz" bzw. (analog) die "DIN-Normen" sind zum Zeitpunkt der Dateneingabe überhaupt noch nicht involviert.MfG Norbert
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Das "Gesetz" bzw. (analog) die "DIN-Normen" sind zum Zeitpunkt der Dateneingabe überhaupt noch nicht involviert.
...genau da liegt der Unterschied, bei Buchhaltungsprogrammen wirst du gefragt "BUCHEN?" und wenn du ja sagst, dann ist diese Buchung verbindlich, und kann nur noch storniert werden. Dabei bleibt sie aber sichtbar.
MfG Günter -
...bei Buchhaltungsprogrammen wirst du gefragt "BUCHEN?" und wenn du ja sagst, dann ist diese Buchung verbindlich, und kann nur noch storniert werden. ...
...das trifft sicherlich bei Buchhaltungsprogrammen zu, die den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB)" und den Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme" (GoBS) entsprechen.
Ob das Programm "Hausverwaltung" diesen hohen Ansprüchen genügt, ist mir aber nicht bekannt. Ich weiß aber, dass nicht alle Produkte der WISO-Reihe diese Ansprüche erfüllen.Am Besten wendet sich der TE an den Support, da das hier sonst zu einer Endlosschleife wird.