Liebe Forenteilnehmer,
für meine 98 jährige Mutter (100% schwerbehindert; Pflegestufe I ) wurde die Unterbringung in ein Pflegeheim nach einem Oberschenkelhalsbruch erforderlich. Folgende tägliche Kosten fallen an:
Unterkunft und Verpflegung: 31,12 €
Investivem Anteil: 19,92 €
Pflegeaufwand: 42,70
monatlich: 2905,94 €
1) Kann sie den täglichen Pflegeaufwand und den investiven Anteil als außergewöhnliche Belastung von den Steuern abziehen?
2) Kann ich die täglichen Fahrten zum Pflegeheim von meinen Steuern abziehen.
Viele Grüße
schlappi2