Absetzbarkeit Pflegeheim

  • Liebe Forenteilnehmer,
    für meine 98 jährige Mutter (100% schwerbehindert; Pflegestufe I ) wurde die Unterbringung in ein Pflegeheim nach einem Oberschenkelhalsbruch erforderlich. Folgende tägliche Kosten fallen an:
    Unterkunft und Verpflegung: 31,12 €
    Investivem Anteil: 19,92 €
    Pflegeaufwand: 42,70
    monatlich: 2905,94 €
    1) Kann sie den täglichen Pflegeaufwand und den investiven Anteil als außergewöhnliche Belastung von den Steuern abziehen?
    2) Kann ich die täglichen Fahrten zum Pflegeheim von meinen Steuern abziehen.


    Viele Grüße
    schlappi2

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    ja, diese Kosten sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Allerdings wird das eigene Einkommen der Mutter gegengerechnet und die zumutbare Eigenbelastung abgezogen.


    Mit Deinen täglichen Fahrten zum Pflegeheim sieht es allerdings trübe aus; vielleicht mal einen Versuch machen.

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich die täglichen Fahrten zum Pflegeheim von meinen Steuern abziehen.

    Nein. Jeder kommt einmal in die Situation, seine Eltern öfter besuchen zu müssen (dürfen). Wenn man es nicht schon immer so macht. Nicht "außergewöhnlich" i.S. des Gesetzes.