Bis Ende 2007 konnte die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Diese Möglichkeit des Betriebsausgabenabzugs hat der Gesetzgeber ab 2008 ersatzlos gestrichen. Das ergibt sich aus dem neuen § 4 Abs. 5b EStG. Dieses Abzugsverbot betrifft nicht nur die Gewerbesteuer selbst, sondern auch Zinsen auf die Gewerbesteuer. Auch diese können Sie ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgaben abziehen.
Weiterhin wirkt sich das Abzugsverbot auch auf eventuelle Gewerbesteuer-Erstattungen aus. Während die Gewerbesteuer einerseits nicht mehr abzugsfähig ist, führen eventuelle Erstattungen folglich auch nicht mehr zu Betriebseinnahmen. Überweist das Finanzamt eine Gewerbesteuer-Erstattung auf das betriebliche Bankkonto, muß diese Vorgang - wie die Erstattung der Einkommensteuer auf das betriebliche Bankkonto - als Privateinlage erfaßt werden.
Die Versagung des Betriebsausgabenabzugs gilt erstmals für Gewerbesteuer, die Erhebungszeiträume betrifft, welche nach dem 31.12.2007 enden (§ 52 Abs. 12 EStG).
Meines Wissens, ist dieser Sachverhalt immer noch gültig.
Wer allerdings mit Hilfe von WISO Mein Büro die Gewerbesteuer dem MB-Kontenplan-Konto 4320 Gewerbesteuer zuweist, wird feststellen müssen, dass die Gewerbesteuer noch im EÜR-Formular bei der Kennzahl 183 Übrige Betriebsausgaben (Zeile 51) ausgewiesen wird.
Somit führt dies zu einer fehlerhaften Einnahmeüberschussrechnung.
Einen Lösungsvorschlag findet ihr in diesem Thread.