Hallo an alle,
ich habe eine Frage zur Fahrtkostenabsetzung bei doppelter Haushaltsführung.
Zwischen der Zweitwohnung und der Arbeitsstätte muss ich täglich noch 14 km mit meinem PKW zurücklegen, die ich absetzen möchte.
Jetzt habe ich gehört, dass man sich entscheiden muss, ob man die Mietkosten für die Zweitwohnung oder die Fahrtkosten zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte absetzen kann. Ist es nicht möglich, beides abzusetzen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Thomas