Steuernachforderung aus 2006

  • Ich habe in meiner Steuereklärung für 2006 irrtümlich Kosten für das Auto als auch die Entfernungspauschale angegeben. Dadurch war der Gewerbeertrag rd. 6.000€ niedriger, als er tatsächlich war. Nun erhielt ich einen Berichtigungsbescheid des Finanzamtes. Ist das rechtens? Sind Steuerbescheide nicht nach Ablauf von 4 Wochen nach Erhalt rechtskräftig? Oder gilt das nur für eventuelle Ansprüche des Steuerzahlers ggü. dem Finanzamt. Vielen Dank für eure Hilfe schon im Voraus.

  • Berichtigung: Ist Steuer für 2007:



    Im Ursprungsbescheid steht "... vorbehaltlich der Nachprüfung". Die Änderung ergibt sich aus dem Feststellungsbescheid. Mein Gewerbefinanzamt und mein Einkommensteuerfinanzamt liegen in unterschiedlichen Bundesländern. Die Abgabefrist der Gewebesteuer lag vor der Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung, daher gab es hier eine kleine Differenz. Darauf habe ich aber bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung hingewiesen. Der Bescheid er Gewebesteuer wurde also ebenfalls angepasst (hier gab es ebenfalls schon einen früheren Bescheid). Grundsätzlich ist ja ja in Ordnung, wenn ich hier falsche Angaben gemacht habe, dass das berichtigt wird. Aber dafür - so dachte ich - werden meine Steuererklärungen monatelang geprüft. Wenn mir nach drei Jahren auffällt, dass ich etwas vergessen habe, das meine Steuer senken würde, kann ich ja auch nichts mehr machen, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Dann kann man wohl nichts machen, so wie es aussieht.


    Wenn ein Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergeht, kann er innerhalb von 4 Jahren nach Abgabe der Steuererklärung jederzeit geändert werden (mal vereinfacht gesagt).


    Auch du hättest jederzeit einen Antrag zu deinen Gunsten stellen können....