Liebe NutzerInnen dieses Forums,
ich würde gerne wissen, ob ich die Fahrten zum 105 Km entfernten Friedhof wegen der Grabpflege meiner verstorbenen Mutter als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der sittlichen Verpflichtung geltend machen kann. Ferner wüßte ich gerne, inwieweit und in welcher Form ich dafür Belege sammeln muß, wenn sich die Anzahl der Fahrten zwischen 5 bis 8 ( 1050 Km bzw. 1680 Km hin-und Rückweg) pro Jahr bewegen.
Ich hoffe, Ihr/ Sie können mir in dieser Frage weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ilona Hör