Privatfahrten bei einer Behinderung von 30

  • Liebe NutzerInnen dieses Forums,
    ich würde gerne wissen, ob ich die Fahrten zum 105 Km entfernten Friedhof wegen der Grabpflege meiner verstorbenen Mutter als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der sittlichen Verpflichtung geltend machen kann. Ferner wüßte ich gerne, inwieweit und in welcher Form ich dafür Belege sammeln muß, wenn sich die Anzahl der Fahrten zwischen 5 bis 8 ( 1050 Km bzw. 1680 Km hin-und Rückweg) pro Jahr bewegen.


    Ich hoffe, Ihr/ Sie können mir in dieser Frage weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen


    Ilona Hör

  • Hallo Ilona


    Das mit der sittlichen Verpflichtung ist schon mal nicht schlecht. Leider gibt es beim FA Sachbearbeiter die diese sittliche Verpflichtung versuchen abzustreiten. Aber bleibe hart.


    Die Fahrtkosten kannst du mit der KM Pauschale geltend machen. Hierzu wären Belege vor Ort nicht schlecht. Ich denke da an Rechnungen von Florist oder Heimwerkermärkte.


    Viel Glück