Kann ich einen gebuchten Beleg stornieren?

  • Hallo!
    Ich habe versehentlich eine Quittung im Oktober unter "Kasse" gebucht, sie muß aber im November unter "Bank" gebucht werden.
    Jetzt würde ich eigentlich für die Novemberbuchung eine andere Belegnummer wählen. Kann ich die Kassenbuchung sauber stornieren oder kann ich sie nur löschen und den Beleg neu buchen?


    Bobo

  • Ich glaube, dass H-Ps Aussage, dass MB eine Stornobuchung nicht leisten kann, so nicht ganz richtig ist.


    Mit MB werden die Einnahmen und Ausgaben aufgezeichnet um damit die EÜR erstellen zu können. MB orientiert sich bei dieser Aufzeichnung an der doppelten Buchführung. Es wird aber keine doppelte Buchführung erstellt, da diese für die EÜR schlicht und ergreifend nicht erforderlich ist.


    Wenn ein Beleg also erst einen Monat später als Ausgabe in die Aufzeichnungen aufgenommen werden soll. dann würde ich bei der altmodischen Kladdenführung, die betreffende Aufzeichnung in der Kladde einfach durchstreichen und im betreffenden Monat, hier also November, einfach neu eintragen. In MB bedeutet dies, dass Du den Betrag einfach bearbeiten kannst, diesen mit einem neuen Datum und einer neuen Beleg-Nr. versiehst. Ein Löschen der Buchung ist nicht erforderlich. Sofern die neue Zuweisung im Online-Banking-Konto erfolgen soll, dann muss die Oktober-Buchung in der Kasse allerdings gelöscht werden.


    Wenn Du meinst, dass eine Storno-Buchung der bessere Weg ist, dann musst Du hierfür eine Manuelle Buchung erstellen und einfach eine Gegenbuchung in Höhe des gleichen Betrages erstellen. Somit hast Du für diesen Beleg zwei Buchungsvorgänge. Also die klassische Stornobuchung. Eine Buchung wird durch eine Gegenbuchung wieder aufgehoben.


    Für Deine durchnummerierte Belegsammlung kopierst Du den Beleg, die Kopie einmal durchstreichen und darauf eine Notiz machst, dass dieser Beleg aus der Oktober-Aufzeichnung entnommen wurde und in die November-Aufzeichnung mit der "neuen" Belegnummer 1234 wieder aufgenommen wird. Fertig.


    In beiden Fällen musst Du darauf achten, dass bei monatlicher Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung, die Voranmeldung für Oktober korregiert und erneut an das FA gesandt werden muss.

    6 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()