Wiso Buchhaltung 2009

  • Guten Tag,


    ich möchte als Freiberufler gerne Wiso Buchhaltung 2009 kaufen und für mich einsetzen und habe nach 10 Min in der Hotlinewarteschleife aufgegeben.


    Fragen:
    -Kann man mit dem 2009er Programm die Buchaltung für 2009 und für 2010 erledigen?
    -Wie kann man denn mit dem Programm eine vernünftige EÜR/Bilanz machen, wenn es keine Anlagebuchhaltung gibt?
    -Erstellt das Programm eine brauchbare Bilanz, die der Steuerberater nicht mehr ändern muss?


    Danke im Voraus

  • Hallo tohas,

    Guten Tag,


    ich möchte als Freiberufler gerne Wiso Buchhaltung 2009 kaufen und für mich einsetzen und habe nach 10 Min in der Hotlinewarteschleife aufgegeben.


    Fragen:
    -Kann man mit dem 2009er Programm die Buchaltung für 2009 und für 2010 erledigen?


    nein, aber mit 2010 kannst du die Buchaltung fuer 2009 und 2010 erledigen. Es ist immer eine Jahresversion fuer das aktuelle Jahr und rueckwirkend beliebig.


    -Wie kann man denn mit dem Programm eine vernünftige EÜR/Bilanz machen, wenn es keine Anlagebuchhaltung gibt?


    ja, aber was Du unter "vernueftige" verstehtst, solltest Du erklaeren. Anlagenbuchhaltung ist bei Buchhaltung Professional enthalten, ansonsten lade Dir diese Vorlage von meiner web site http://www.berg-system-engineering.com/de/wiso-kaufmann-shop?page=shop.product_details&flypage=flypage.tpl&product_id=28&category_id=3
    Die Buchung der Anlagegueter als auch die Abschreibung erfast Du dann in der Buchhaltung.


    -Erstellt das Programm eine brauchbare Bilanz, die der Steuerberater nicht mehr ändern muss?


    Das Programm erstellt eine Bilanz aufgrund Deiner Eingaben. Wenn die "brauchbar" sind, ist die Bilanz auch brauchbar. Die Form der Bilanz ist jedenfalls korrekt. Wenn Du auch die richtigen Abschlussbuchungen machst, Anleitung hier
    http://www.berg-system-engineering.com/de/wiso-kaufmann-shop?page=shop.product_details&flypage=flypage.tpl&product_id=7&category_id=3
    gibt es da nichts zu aendern.


    Was ich allerdings aufgrund Deiner Begriffe wie "vernuenftig" und "brauchbar" befuerchte ist, dass Du von dieser Materie nicht wirklich etwas verstehtst. Deshalb solltest Du, bevor Du die Bilanz erstellts, mit Deinem Stuerberater sprechen.

  • Musst Du denn überhaupt bilanzieren? Und "erhält keine Anlagenbuchhaltung" verstehe ich nicht so, dass die Kontenklasse 0 in SKR03 ausgeschlossen wurde, Du kannst sie ja genauso anbuchen, nur dass eben "Tools" zur Anlagenbuchhaltung (z. B. das Ermitteln der ND im Programm selber und die Art der Abschreibung) nicht enthalten sind. Aber eine Buchhaltung nach GoB kannst Du auch auf nem Bierdeckel machen - wenn Du es denn kannst - und der hat definitiv keine Anlagenbuchhaltung.


    Da die WISO-Programme den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung GoB entsprechen ist das Ergebnis immer vernünftig, so dass das FA sie anerkennt, wenn die Eingaben vernünftig waren ;)



    Die Mutti