Kirchensteuer wieso vom FA anders festgesetzt?

  • Hallo, habe eine Frage zur festgesetzen Kirchensteuer.


    Kurz zum Hintergrund:


    bis 31.03 Student --> keine Kirchensteuern gezahlt
    ab April --> neuer JOB. einmalig Kirchensteuern gezahlt, danach Austritt
    Ab Mai --> keine Kirchensteuer mehr bezahlt


    Laut WISO: Festzusetzende Kirchensteuer 4 Monate a 9%
    Laut Finanzamt wurde mir aber die Kirchensteuer für das ganze Jahr festgesetzt.


    Wie kann das passieren. Hatte in derr Software meinen Kirchenaustritt zum 30.04 eingetragen.


    Vielen Dank für die Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Die Software ist für's Finanzamt nicht interessant und schon gar nicht bindend.


    Man muss seiner Steuererklärung schon die Kirchensteueraustrittserklärung beifügen.


    Nun also Einspruch einlegen und Satz 2 nachholen.

  • Danke für die Info. Da es meine erste Steuererklärung ist, bin ich mit der Materie leider noch nicht so vertraut (man lernt ja immer dazu).


    An wen muss der Einpsurch gerichtet werden? Ich habe auf einer anderen Seite gelesen, dass bei der Kirchensteuer nicht unbedingt das FA zuständig ist.


    "Auch wenn Sie Ihren Steuerbescheid vom Finanzamt bekommen: Nicht immer ist das Finanzamt auch der richtige Adressat Ihres Einspruchs. In einigen Bundesländern (z.B. Nordrhein-Westfalen) müssen Sie einen Einspruch gegen den Kirchensteuerbescheid an eine kirchliche Stelle schicken. Welche Regelung für Sie zutrifft, können Sie ganz leicht herausfinden. In der Rechtsbehelfsbelehrung zu Ihrem Kirchensteuerbescheid steht genau, an wen Sie sich wenden müssen."



    In meiner Rechtsbefehlbelehrung steht lediglich:
    "Die Einsprüche sind bei dem vorbezeichnetetn Finanzamt oder bei der angegebenen Außenstelle schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären".
    Ist nun das Finanzamt zuständig oder eine kirchliche Stelle? Ich wohne in Hamburg.


    Reicht bei dem Einspruch lediglich ein einfache Anschreiben, wie z.B.?


    [font='&quot']Sehr geehrte Damen und Herren,[/font]
    [font='&quot']gegen die Festsetzung der Kirchensteuer für 2008 vom XXX lege ich Einspruch ein.[/font]
    [font='&quot']In der Steuererklärung habe ich die Kopie des Kirchenaustrittes vom 31.03 irrtümlicherweise nicht[/font] beigelegt...
    [font='&quot']Ich bitte Sie den Kirchenaustritt zum 31.03 zusätzlich zu berücksichtigen. Die zugehörigen Belege füge ich diesem Schreiben als Anlage bei.[/font]

    Vielen Dank für die Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Laut dieser Info Rechtsweg und Rechtsmittel ist in Hamburg wohl das FA zuständig. Formlos Einspruch gegen die Kirchensteuerfestsetzung einlegen und entsprechend begründen.