Hallo,
das Finanzamt hat in meinem Einkommensteuerbescheid den Hinterbliebenen Pauschbetrag nicht gewährt, den ich beantragt habe, für die Halbwaisenrente meiner 3 leiblichen Kinder (3 * 370 €). Alle drei Kinder sind noch minderjährig und schulpflichtig. Die Halbwaisenrente wurde den Kindern gewährt nach SGB VI nach dem Tod meiner Frau. Die Begründung des Finanzamtes lautet: 'Der Hinterbliebenen Pauschbetrag konnte jeweils für die Kinder nicht gewährt werden, da es sich bei der Halbwaisenrente nicht um Hinterbliebenenbezüge im Sinne des Einkommensteuergesetzes handelt'!
§33b EStG sagt leider auch nichts zur Halbwaisenrente aufgrund des SGB aus.
Meine Fragen: Ist die Ablehnung des Finanzamtes korrekt? Gibt es Gerichtsurteile bzw. -Verfahren zu diesem Thema?
Danke ZeBi