Buchungen in Einnahmenüberschussrechnung bei Anschaffung einer Photovoltaikanlage

  • Hallo,


    bis jetzt bin ich ja mit den Buchungen ganz gut klargekommen, aber nun weiß ich nicht weiter. Folgende Sachverhalte ergaben sich im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Photovoltaikanlage für 30.000,00 EUR zzgl. 19 % USt.:


    23.11.2009: Erhalt einer Abschlagsrechnung über 12.000,00 EUR zzgl. 19 % USt. (40 %)


    01.12.2009: Lieferung des gesamten Materials zum Aufbau der Photovoltaikanlage sowie Erhalt einer weiteren Abschlagsrechnung über 15.000,00 EUR zzgl. 19 % USt. (50 %)


    03.12.2009: Bezahlung beider Abschlagsrechnungen über insgesamt 27.000,00 EUR zzgl. 19 % USt. (90 %)


    16.12.2009: Installation der Photovoltaikanlage auf dem Dach


    23.12.2009: Abnahme der Photovoltaikanlage durch den Lieferanten und das Energieversorgungsunternehmen sowie Inbetriebnahme


    28.12.2009: Erhalt einer Abschlussrechnung über 3.000,00 EUR zzgl. 19 % USt. (10 %)


    04.01.2010: Bezahlung der Abschlussrechnung in Höhe eines Teilbetrags von 2.500,00 EUR zzgl. 19 % USt. und Einbehalt eines Teilbetrags von 500,00 EUR zzgl. 19 % USt. wegen eines später noch durchzuführenden Austauschs eines Moduls der Photovoltaikanlage


    ??.??.2010: Bezahlung des Einbehalts von 500,00 EUR zzgl. USt. nach erfolgtem Austausch


    Die Buchungen sollen so durchgeführt werden, dass für die angeschaffte Photovoltaikanlage auch gleich die richtige Abschreibungsbasis geschaffen wird.


    Wer von den Profis hier im Forum kann wir wohl weiterhelfen?


    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße


    hardegs1


  • Wer von den Profis hier im Forum kann mir wohl weiterhelfen?


    ...können ist hier nicht die Frage, sondern dürfen?
    Mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage bist du Unternehmer und musst die entsprechende EÜR und evtl. Umsatzsteuererklärung abgeben.
    Professionelle Steuerberatung von Privatleuten für Unternehmen ist hier im Forum und auch gesetzlich verboten.


    Unabhängig davon würde ich dir raten, einen Steuerberater aufzusuchen und gerade die erste Steuererklärung von einem Fachmann machen zu lassen, der haftet dann auch für seine Arbeit, was bei den Summen ja auch schon wichtig sein dürfte. Die späteren Jahre kannst du dann wieder selbermachen, da dann der Ablauf bekannt sein dürfte.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Mit dem Sparbuch wirst Du die Rechnungs-/Zahlungsvorgänge bzw. das Anlagevermögen gesondert erfassen müssen.


    AfA 2009 Nettobeträge Rg. 23.11./1.12./28.12.09 im Anlagevermögen erfassen mit ND (Zeitpunkt der Zahlung bei AfA unbeachtlich).