Vorausgesetzt, das Finanzamt akzeptiert, dass ich ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich ansetze: Wie kann ich die Nebenkosten ansetzen? Mir geht es dabei v.a. darum, dass die Steuererklärung ja bis Ende Mai des Folgejahres abgegeben werden muss. Die Endabrechnungen für Strom, Gas etc. kommen aber i.d.R. erst Mitte des Jahres. Können auch die Vorauszahlungen angesetzt werden? Danke!!
Anrechenbarkeit Nebenkosten für Arbeitszimmer auf Basis der Vorauszahlungen möglich
- kenzodeluxe
- Erledigt
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Die Endabrechnungen für Strom, Gas etc. kommen aber i.d.R. erst Mitte des Jahres.
Da ich, wie in dem anderen Post schon ausgeführt, sowieso eine steuerliche Beratung für sinnvoll halte, stellt sich dieses Problem dann auf Grund der besonderen Abgabefristen für die steuerberatenden Berufe nicht mehr.
Ansonsten gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG, so dass es hier wohl eher um ein Problem des Nachweises geht. Aber da hast Du ja sicherlich ausreichend Belege.
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dass ich ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich ansetze:
...vergiss das Wort "Arbeitszimmer" ...du hast einen Firmensitz und Büroräume !!!
Und da du ja eh zumindest eine EÜR machen musst, zählt eh immer das Bezahldatum.
MfG GünterNB
Bitte lass dich gerade bei Firmengründung und deinem Vorwissen unbedingt von einem Steuerberater informieren.