Hallo, ich habe folgendes Problem: Bei der Buchung einer Umsatzsteuervorrauszahlung (KTO 1780) hat sich das Gesamtergebnis verändert.(Gewinn verkleinert sich). Das darf doch eigentlich nicht sein, es handelt sich ja nicht um eine betriebliche Ausgabe. Was mache ich falsch?? Kann mir jemand sagen, wie ich eine Umsatzsteuervorrauszahlung, die ich vom Bankkonto überwiesen habe richtig verbuchen muss?
LG Thomas
WISO EÜR&Kasse 2010: Umsatzsteuervorrauszahlung beeinflusst den Gewinn
- Pacoli
- Erledigt
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Warum soll die USt-Zahlung/-Erstattung bei einem 4/3er (unterstellt, Du bist einer) nicht den Gewinn/Überschuss bzw. Verlust beeinflussen?
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Danke für die schnelle Antwort. Was bitte ist ein 4/3 er??
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Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG = Einnahmen-Überschuss-Rechnung
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OK, hab mal eben den §4 Abs.3 gegoogelt. Ist auf die schnelle für mich nicht so leicht zu überblicken!! Was ich nicht verstehe: bei den Erlösen, erhöht die Mehrwertsteuer doch nicht meinen Gewinn. Ich kassiere das Geld doch nur für den Staat, und muss es dann nach der Verrechnung mit der Vorsteuer abführen. Wenn ich das dann mache und mein Gewinn vermindert sich dadurch, ist das für mich unlogisch. Wäre sehr nett von Dir, wenn Du mich da mal aufklären kannst. LG
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Wäre sehr nett von Dir, wenn Du mich da mal aufklären kannst.
...aufklären musst du dich schon selber
Schau dir einmal das amtliche EÜR-Foirmular an, und zwar die Felder 140 und 141, sowie 185 und 186
In diesen Feldern wird die vereinnahmte und erstattete Umsatzsteuer mit gezahlter Vorsteuer und ans Finanzamt gezahlter Umsatzsteuer gegengerechnet.
Anders geht es doch nicht bei einer EÜR, wo es keine Forderungen und Verbindlichkeiten gibt, sondern nur das Zahlungsdatum zählt.MfG Günter
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OK, hab mal eben den §4 Abs.3 gegoogelt. Ist auf die schnelle für mich nicht so leicht zu überblicken!! Was ich nicht verstehe: bei den Erlösen, erhöht die Mehrwertsteuer doch nicht meinen Gewinn. Ich kassiere das Geld doch nur für den Staat, und muss es dann nach der Verrechnung mit der Vorsteuer abführen. Wenn ich das dann mache und mein Gewinn vermindert sich dadurch, ist das für mich unlogisch. Wäre sehr nett von Dir, wenn Du mich da mal aufklären kannst.
Meinst Du wirklich, dass Du Deine Steuererklärung selber erstellen solltest, wenn es schon am kleinen 1x1 des Steuerrechts hapert? Ergibt sich alles aus § 11 EStG (Zufluss-/Abflussprinzip) i.V.m. § 4 Absatz 3 EStG.