Guten Morgen,
ich habe 1 1/2 Fragen zum o.a. Thema. Einerseits zum generellen Umgang damit und andererseits bzgl. der Eintragungen im WISO Sparbuch bzw. in der Steuererklärung:
Seit letzem Jahr habe ich einen Firmenwagen, allerdings nicht on-top auf das Gehalt, sondern in Form einer Gehaltsumwandlung. Das ist bei uns in der Firma üblich. D.h. mein Arbeitgeber zieht mir einen gewissen Betrag von meinem Bruttogehalt ab und gibt mir dafür den FW. Allerdings wird der Wagen ganz normal über die 1% bzw. 0.03%-Methode durch meinen Arbeitgeber versteuert, sprich auf mein Gehalt wird der entsprechende Geldwerte Vorteil zur Steuerberechnung aufgeschlagen.
Ich bin mir bewusst, dass ich einen Netto-Abzug vom Gehalt von diesem Geldwerten Vorteil abziehen könnte, ich also einen geringeren GV hätte. Gilt dies auch im Falle der Gehaltsumwandlung, wo ja an sich nur ein Brutto-Abzug vorliegt? Und wenn ja, wie und wo kann ich dies in der Steuererklärung/im WISO-Programm geltend machen? Denn ich würde ungerne weniger Gehalt beziehen und trotzdem den vollen Geldwerten Vorteil versteuern, den ich hätte, wenn ich das Auto on-top bekommen hätte.
Gruß
A. Höhfeld