[Firmenwagen] Minderung Geldwerter Vorteil bei Gehaltsumwandlung

  • Guten Morgen,


    ich habe 1 1/2 Fragen zum o.a. Thema. Einerseits zum generellen Umgang damit und andererseits bzgl. der Eintragungen im WISO Sparbuch bzw. in der Steuererklärung:


    Seit letzem Jahr habe ich einen Firmenwagen, allerdings nicht on-top auf das Gehalt, sondern in Form einer Gehaltsumwandlung. Das ist bei uns in der Firma üblich. D.h. mein Arbeitgeber zieht mir einen gewissen Betrag von meinem Bruttogehalt ab und gibt mir dafür den FW. Allerdings wird der Wagen ganz normal über die 1% bzw. 0.03%-Methode durch meinen Arbeitgeber versteuert, sprich auf mein Gehalt wird der entsprechende Geldwerte Vorteil zur Steuerberechnung aufgeschlagen.


    Ich bin mir bewusst, dass ich einen Netto-Abzug vom Gehalt von diesem Geldwerten Vorteil abziehen könnte, ich also einen geringeren GV hätte. Gilt dies auch im Falle der Gehaltsumwandlung, wo ja an sich nur ein Brutto-Abzug vorliegt? Und wenn ja, wie und wo kann ich dies in der Steuererklärung/im WISO-Programm geltend machen? Denn ich würde ungerne weniger Gehalt beziehen und trotzdem den vollen Geldwerten Vorteil versteuern, den ich hätte, wenn ich das Auto on-top bekommen hätte.


    Gruß


    A. Höhfeld

  • Ich bin mir bewusst, dass ich einen Netto-Abzug vom Gehalt von diesem Geldwerten Vorteil abziehen könnte, ich also einen geringeren GV hätte. Gilt dies auch im Falle der Gehaltsumwandlung, wo ja an sich nur ein Brutto-Abzug vorliegt? Und wenn ja, wie und wo kann ich dies in der Steuererklärung/im WISO-Programm geltend machen? Denn ich würde ungerne weniger Gehalt beziehen und trotzdem den vollen Geldwerten Vorteil versteuern, den ich hätte, wenn ich das Auto on-top bekommen hätte.


    ...das musst du jetzt mal genau erklären :?: ...was willst du erreichen :?:
    Du hast doch einen Teil deines Gehaltes in einen für dich steuerfreien Firmenwagen eingetauscht.
    MfG Günter



    Bitte mal hier genau lesen....
    http://www.management-praxis.d…t-durch-die-steuer-lotsen





    ZUR INFO
    Minderung des geldwerten Vorteils:


    1. Der als Werbungskosten anzurechnende Teil der Fahrtkosten zur Arbeit kann wie ein Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuert werden (womit hierauf keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen). Die pauschale Lohnsteuer kann entweder vom Arbeitgeber übernommen oder auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.


    2. Eine private Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers an den Fahrzeugkosten - auch im Wege der Gehaltsumwandlung - mindert den geldwerten Vorteil. Dagegen wirkt sich die laufende Übernahme von Unterhaltungskosten (die an Dritte zu zahlen sind, z. B. Betanken des Fahrzeugs) nicht mindernd auf den geldwerten Vorteil aus.

  • Hallo,


    ich versuche, das Ganze noch einmal anders darzustellen:


    Angenommen, ich verdiene 4000€ brutto. Darauf zahle ich x € Einkommenssteuer. Dann bekomme ich einen Firmenwagen on-top, also OHNE Gehaltsumwandlung, geldwerter Vorteil 500€. Das entspräche dann quasi einer Gehaltserhöhung von 500€ und ich würde entsprechend x + y (von 4000€ + 500€) € Einkommensteuer zahlen. Das vereinbart sich prima mit meinem Gerechtigkeitsverständnis.


    In meinem Falle bekomme ich aber 500€ weniger Bruttogehalt und muss zustzlich den geldwerten Vorteil versteuern. Zahle ich da nicht irgendwo doppelt? Aber vielleicht verwirrt mich das Ganze auch einfach nur :)


    Eine private Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers an den Fahrzeugkosten - auch im Wege der Gehaltsumwandlung - mindert den geldwerten Vorteil. Dagegen wirkt sich die laufende Übernahme von Unterhaltungskosten (die an Dritte zu zahlen sind, z. B. Betanken des Fahrzeugs) nicht mindernd auf den geldwerten Vorteil aus.


    Woher stammt denn dieses Zitat? Würde das nicht genau das bedeuten, was ich anfangs geschrieben habe, nämlich dass sich die Gehaltsumwandlung mindernd auf den GV für das Firmenfahrzeug auswirkt? Und gilt das nur für eine Netto-Zuzahlung, oder auch implizit für mein gemindertes Bruttogehalt?


    Danke


    Alex

  • In meinem Falle bekomme ich aber 500€ weniger Bruttogehalt und muss zustzlich den geldwerten Vorteil versteuern. Zahle ich da nicht irgendwo doppelt? Aber vielleicht verwirrt mich das Ganze auch einfach nur


    ...nö, du zahlst nur einmal :!:
    Aber für diese Fälle von Firmenwagen gibt es so viel zu beachten und zu berechnen, dass es mit imaginären Zahlen nicht geht.
    Ferner ist das direkte Steuerberatung, und die darf hier nicht sein. Ein guter Steuerberater kann für dich die günstigste Variante eines Firmenwagens ausrechnen.
    MfG Günter

  • Hallo Alex,


    hast Du mittlerweile eine Antwort gefunden?


    Und ja, Du hattest natürlich recht und NEIN Günther, er zahlt nicht nur einmal sondern in der Tat zweimal, einmal die 1% Versteuerung für die private Nutzung und zusätzlich den Eignetanteil an den AG.
    Dieser Eigenanteil mindert den zu versteuernden G'V, das steht ja mittlerweile ausser Frage nur, wo trägt man das ein... s.h. dazu auch mein eigenes Posting.


    Gruß


    Marc