Wie viele Arbeitstage pro Woche sind anzugeben? Zwei Fahrten absetzbar oder doch nur eine?

  • Hallo Steuerprofis!


    Zu meinem Problem muss ich kurz vorausschicken, dass ich nach einem sogenannten "flexiblen Schichtmodell" im "Wechselschichtdienst" bei einem "Kriminaldauerdienst" einer bayerischen Kriminalpolizeiinspektion Dienst verrichte.


    Zum besseren Verständnis, dort leiste ich bei völlig freier Einteilungsmöglichkeit pro Schicht zusammenhängend 12 Stunden Dienst, also entweder Früh- + Mittagschicht, von 06.30 - 18.30 Uhr, oder Nachtschicht, von 18.30 - 06.30 Uhr, :wacko: :wacko: sowohl an Wochentagen, als auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Manchmal kann es auch länger werden, kommt ganz auf die Fälle an ;( .




    Nun stellen sich mir bei der Berechnung meiner Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte jedes Jahr auf's Neue die gleichen Fragen, die bislang keiner so richtig beantworten wollte oder konnte:




    1. Wie viele Arbeitstage hat eigentlich meine Arbeitswoche wirklich? (ich muss als bayerischer Polizeivollzugsbeamter ja in jedem Fall 42 Stunden Dienst pro Woche leisten, aber eigentlich gibt es ja für meine Dienststelle keine Wochenenden bzw. Sonn- und Feiertage, weil wir schließlich rund um die Uhr besetzt sein müssen wegen Raub, Mord, Sexualdelikten, Drogen und Waffendelikten, sonstigen ungeklärten oder nicht natürlichen Todesfällen, sowie Tatortarbeit mit Spurensicherung u. a., um diese zu bearbeiten!)


    Also, hab ich jetzt eine 5-, 6-, oder 7-Tage-Woche? Die Eingabemaske des WISO-Sparbuches verlangt hier ja auch eine Benennung und zeigt im Untermenü diverse Möglichkeiten an!




    2. Wie verhält es sich ferner, wenn ich an einem Arbeitstag eine Frühschicht (also von 06.30 - 12.30 Uhr) leiste und am gleichen Tag gleich wieder in der Nachtschicht arbeite (also von 18.30 - 06.30 Uhr)? Diese Möglichkeit habe ich unserem flexiblen Schichtmodell zufolge, nämlich auch.


    Hier fahre ich die Strecke zur Arbeit und zurück ja schließlich je zweimal an einem Tag, mit einer Arbeitsunterbrechung von 6 Stunden zwischen diesen beiden Schichten!!


    Darf ich nun diese beiden tatsächlich angefallenen Hin- und Rückfahrten steuerlich absetzen oder bleibt es dennoch bei der Angabe von n u r e i n e r Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte? Gibt es da evtl. eine Ausnahmeregelung und wenn ja, wo finde ich diese?




    Ich habe nämlich das ewige Hickhack mit dem Finanzamt deswegen satt!




    Danke für eure Hilfe :thumbup:

  • Ich habe nämlich das ewige Hickhack mit dem Finanzamt deswegen satt!


    Eine lückenlose Aufstellung mit genauen Daten und Arbeitszeiten für jeden Tag mit einreichen, und dein Problem ist erledigt.
    Zu beachten ist natürlich, der Ansatz nur einer Entfernungspauschale pro Tag. Es verschiebt sich dabei nämlich nur Hinfahrt-Rückfahrt oder Rückfahrt-Hinfahrt. Auf die gesamte Arbeitszeit gesehen sind eh nur 2 Fahrten möglich, oder du müsstest grundsätzlich nur 6 Stunden zu hause sein.
    MfG Günter