Frage zur Berechnung der Kirchensteuer

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    folgende Situation:
    - Ich komme für 2009 mit meinen Kapitalerträgen über den Betrag von 801 EUR.
    - Ich habe meinen Banken meine Konfession mitgeteilt

    Frage:

    In meinem Depot bei einer Bank habe ich einen inländisch thesaurierenden Fonds, bei dessen "Ausschüttung" Kapitalertragssteuer und Soli, aber KEINE Kirchensteuer abgezogen worden ist !!!

    Muss ich nun in der Anlage KAP Zeile 6 eine "1" eintragen oder nicht ??

    Ich meine NEIN, da ich ja allen Banken meine Konfession mitgeteilt habe......obwohl keine Kirchensteuer berechnet wurde, da thesaurierender Fonds.

    Vielen Dank für eine Antwort im Voraus.

    Michael Hegener

    • Offizieller Beitrag

    Ich meine NEIN, da ich ja allen Banken meine Konfession mitgeteilt habe......obwohl keine Kirchensteuer berechnet wurde, da thesaurierender Fonds.

    schon mal daran gedacht, beim Kreditinstitut nachzufragen, ob der Zettel mit Deiner Konfession vielleicht verloren gegangen ist?

  • Google findet das hier:
    LINK


    "..Für inländische thesaurierende Fonds erfolgt die Abführung der Steuer aus dem Fonds, wobei die Kirchensteuer aufgrund der unterschiedlichen Steuersätze für einzelne Bundesländer hier nicht abgeführt werden kann. Für Kirchensteuerzwecke ist für diese Fonds somit eine Veranlagung erforderlich...."


    heißt wohl auf deutsch dass du bei thesaurierenden Fonds an einer Veranlagung nicht rum kommst, egal wie.