Kleinunternehmer wurde umsatzsteuerpflichtig

  • Ich nutze seit meiner Selbständigkeit in 2008 die Software "Mein Büro" (Kleinunternehmer nach § 19 UStG).
    Im Jahr 2009 musste ich wg. Überschreiten der Umsatzgrenze zur USt. optieren und habe in diesem Zusammenhang auch das Jahr 2008 einbezogen.


    Dies bedeutete, dass ich sämtliche Buchungs- und Rechnungsvorgänge bzgl. USt. und Vorsteuer überarbeiten mußte. Bis zur Umstellung habe ich Zahlungseingänge mit Einnahmeart 8195 "Erlöse als Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG" gebucht; mit Überarbeitung habe ich Einnahmeart 8400 "Erlöse 19 % USt." eingestellt.


    Resultierend hieraus habe ich die korrekte Erfassung der USt. für die Meldungen ans Finanzamt erhalten (eine Änderung der Ausgangsrechnungen habe ich mir in diesem Zusmmenhang erspart - war ja auch nicht notwendig!).


    Die nachträgliche Änderung der Gegenkonten hatte jedoch zur Folge, dass ich sämtliche bis dahin auf "bezahlt" gesetzte Rechnungen wieder als offene Posten in der Buchhaltung stehen habe. Die Möglichkeit, mit "F5"- die Rechnungen auf "vollständig bezahlt" zu setzen, kann ich nicht nutzen, da ein entsprechendes Gegenkonto angegeben werden muss und dieses dann als doppelte Buchung in die Buchhaltung einfließt. Auf der anderen Seite habe ich jetzt in der Rubrik Rechnungsstellung einen höheren Posten "offene Beträge" als tatsächlich vorhanden (nämlich all die Rechnungen, die ich bis zur Umstellung USt. im Rahmen der Überarbeitung Gegenkonto bearbeitet habe).


    !! Schön wäre es, wenn die Möglichkeit geschaffen würde, Rechnungen auf "vollständig bezahlt" zu setzen - ohne Einschaltung eines Gegenkontos.


    !! Weitere Frage: wie werden offene Rechnungen auf "uneinbringbar" gesetzt? Der schwarze Button ist zwar vorhanden, aber ich weiß nicht, wie dieser gesetzt wird. Aus dem Handbuch kann ich hierzu nichts entnehmen. Auch in diesem Fall müßte die Position "offene Beträge" angepaßt werden.


    Freundliche Grüße und frohes Werken

  • !! Weitere Frage: wie werden offene Rechnungen auf "uneinbringbar" gesetzt? Der schwarze Button ist zwar vorhanden, aber ich weiß nicht, wie dieser gesetzt wird. Aus dem Handbuch kann ich hierzu nichts entnehmen. Auch in diesem Fall müßte die Position "offene Beträge" angepaßt werden.


    Rechnung in der Liste doppelklicken, dann siehst Du im Karteireiter "Eingabemaske" rechts oben ein Drop-Down-Menü namens "Zahlungsstatus". Dort kannst Du die Rechnung auf "uneinbringbar" setzen.

  • Bis zur Umstellung habe ich Zahlungseingänge mit Einnahmeart 8195 "Erlöse als Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG" gebucht; mit Überarbeitung habe ich Einnahmeart 8400 "Erlöse 19 % USt." eingestellt.

    Das hast Du ja wohl abgeklärt, ob die Umsatzsteuer im Rechnungsbetrag der Kleinunternehmerrechnung gem § 19% USt bei nachträglicher Aufgabe der Kleinunternehmerstellung enthalten ist, oder ob die USt. von diesem Rechnungsbetrag bei nachträglicher Aufgabe der Kleinunternehmerstellung zu berechnen ist.

    Ich gehe weiterhin davon aus, dass Du im Bereich ->Finanzen ->Kasse/Bank einfach die Buchungskategorie von Zahlung vom Kunden in Buchungskategorie 8400 Erlöse 19% geändert hast. Das hat dann zur Folge, dass die Verknüpfung zur (->Vorgänge) ->Rechnung verloren geht.

    (eine Änderung der Ausgangsrechnungen habe ich mir in diesem Zusmmenhang erspart - war ja auch nicht notwendig!).

    Das sehe ich anders. Gemäß § 14 UStG Ziffer (4) 8. Aufzählung muss in der Rechnung die ausgewiesene Steuer bzw. den Grund der Steuerbefreiung enthalten. Meiner Meinung hättest Du alle Rechnungen berichtigen müssen. Im Übrigen stimmen nunmehr Deine Belege (=Ausgangsrechnung) nicht mehr mit Deinen Aufzeichnungen überein.


    Hättest Du also die Rechnungen berichtigt und mit der USt ausgewiesen, dann wären die den Rechnungen zugrunde liegenden Buchungen automatisch korrigiert worden und die Rechnungen würden weiterhin auf vollständig bezahlt stehen. Bei etwaigen Rundungsdifferenzen hätte dann lediglich eine Ausgleichsbuchung vorgenommen werden müssen. Das von Dir geschilderte Problem würde also überhaupt nicht bestehen.

    Zitat von spooler

    !! Schön wäre es, wenn die Möglichkeit geschaffen würde, Rechnungen auf "vollständig bezahlt" zu setzen - ohne Einschaltung eines Gegenkontos.

    Dieser Vorschlag findet nicht meine Unterstützung. Dies widerspricht allen Regeln. Es gibt mit der Funktion "Rechnung stornieren/..." ein passendes Instrument für die Aufhebung von Rechnungen.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Danke für die Antworten.
    Zu den Anmerkungen von khMcologne: habe mich mit dem zuständigen Finanzamt hierüber unterhalten
    1. Lösung für mich: USt. bei nachträglicher Aufgabe der Kleinunternehmerregelung im Rechnungsbetrag enthalten -> also Rückrechnung und
    weniger Erlös.
    2. in 2008 erstellte Ausgangsrechnungen wurden z. T. von meinen Kunden im Rahmen der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen/
    Handwerksleistungen mit eingereicht. Ich hätte meinen Kunden in diesen Fällen auch die geänderten Rechnungen zukommen lassen müssen.
    lt. Finanzamt Änderung nicht vonnöten (Abweichung der in meinen Unterlagen geführten Rechnungen und der beim Kunden hinterlegten
    Rechnungen)-
    Habe für eine FA-Prüfung dieses in meinen Unterlagen dokumentiert.
    3. Zu Deinem Hinweis (Vorschlag "Rechnungen auf "vollständig bezahlt" setzen ohne Einschaltung eines Gegenkontos") "..findet nicht meine
    Unterstützung" -> sehe ich vom Grundsatz her auch so. Also vergessen wir diesen Vorschlag wieder.
    Ich werde die bezahlten Rechnungen aus 2008 und Anfang 2009, die durch meine ´fehlerhafte´ Buchung noch als "offen" ausgewiesen werden,
    mit dem Status "uneinbringlich" kennzeichnen (Zahlungen alle erfolgt - Doku für intern wird vorgenommen).


    Letztendlich ging es mir darum, auf einen Blick die noch ausstehenden Forderungen im Auge zu haben und die bereits bezahlten Rechnungen nicht mehr als "offene Posten" ausgewiesen zu haben.


    Herzlichen Dank an Eisenbart und khMcologne

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte dazu auf den Beitrag hier hinweisen: Kleinunternehmer weist ab sofort Umsatzsteuer aus.
    Ich möchte auch daraufhinweisen, dass nach meiner Einschätzung in Absprache mit einem Steuerberater Punkt 2. argumentativ nicht stimmt. Siehe dazu in meinem angegeben Link Punkt 5.
    Man kann einmal die Sache gut durchdacht - easy ins Reine bringen!