Kategorie der Abschreibung bei Software

  • Hallo allerseits!


    Ich bin gerade dabei, für unsere Firma "Adobe Flash CS4 Professional" für 699,00 Euro zu kaufen. Wenn ich das richtig sehe, dann muß ich, wenn ich das Anlagengut anlege, als Art des Anlagenguts "27 EDV-Software (Anlagevermögen)" wählen. (Obwohl es sich hier ja eigentlich nicht um "EDV-Software" handelt, oder? ?() Aber was nehme ich dann als Kategorie der Abschreibung? :?:


    Gruß


    Matthias

  • In dem von Dir geschilderten Sachverhalt kann dann nur die Kategorie der Abschreibung 4822 Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände angesprochen werden.

  • Alles klar, dann werde ich es so machen! Vielen Dank! :) Aber eine Frage hätte ich noch: Wenn ich das Anlagengut definiere, dann muß ich ja den Nettoanschaffungspreis angeben. Da werden die Versandkosten doch mit dazugezählt, oder? :?: