Hallo allerseits!
Wie ich heute erfahren habe, paßt man die Abschreibungsdauer eines Anlagenguts unter Umständen nachträglich an, wenn sich zum Beispiel herausstellt, daß ich einen PC nicht nur 3, sondern 5 Jahre lang verwende. Kann "Mein Büro 2010" mit einer solchen nachträglichen Änderung der Abschreibungsdauer umgehen, und wenn ja, wie würde das in der Praxis aussehen?
Gruß
Matthias