Anlagenverzeichnis und Ansparabschreibung

  • Ich muss erstmalig ein Anlagenverzeichnis erstellen. Ergoogelt habe ich, dass nur Anlagen über 150 € aufgeführt werden müssen.
    Ich weis aber nicht:
    a. muss die Ansparabschreibung (sprich "zurückgelegte" Ansparungen) aufgeführt werden ?( (wenn ja wie?), und
    b. wie weit zurück müssen Anlagen angegeben werden (ich nehme an, nicht nur die Anlagen aus 2008).
    Dankbar für alle Hinweise und Links
    KommKlaus

  • Ich muss erstmalig ein Anlagenverzeichnis erstellen. Ergoogelt habe ich, dass nur Anlagen über 150 € aufgeführt werden müssen.


    ...ein Anlageverzeichnis über alle Anlagegüter die in deinem Betrieb vorhanden sind, auch abgeschriebene mit Restwert.
    Ferner alle bisher getätigten Abschreibungen auf diese Anlagegüter.
    MfG Günter

  • ... d.h. wenn ich richtig verstehe: noch offene Ansparungen tauchen nicht auf, weil noch nichts angeschafft wurde. Wie gehe ich dann mit Ansparungen um, die nicht in Anspruch genommen wurden und somit im entsprechenden Jahr aufgelöst wurden.
    Dann: Wo kann ich im Sparbuch die Altanlagen eintragen? Ich habe mich vorgekämpft bis: EÜR Freiberufliche Tätigkeit. Dort: Verwaltung von... oder muss ich manuell erstellen .. oder ganzwo anders eintragen?
    Grüße

  • Ich hatte dir doch klar mitgeteilt, was von dir verlangt wird.


    Nochmals zur INFO


    Pflicht-Eintragungen
    Welche Vermögensbestandteile im vergangenen Jahr hinzugekommen sind, welches "Inventar" aus früheren Geschäftsjahren noch vorhanden ist bzw. ausgemustert oder verkauft wurde, welche Nutzungsdauer jeweils zugrunde gelegt, welches Abschreibungsverfahren gewählt wurde und wie hoch die Abschreibungen sowie die verbliebenen Rest- oder Buchwerte sind, das lesen die Finanzbeamten aus dem auch "Anlagenspiegel" genannten Anlagenverzeichnis ab.


    Ab dem Jahr 2004 schreibt der Paragraf 60 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung vor, dass die Einnahme-Überschussrechnung "nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck" zu erfolgen hat. Auf diesem Formular ist nun auch verbindlich geregelt, welche Spalten das Verzeichnis der abnutzbaren Anlagegüter mindestens enthalten muss:


    •die Bezeichnung des Wirtschaftsguts,
    •der Anschaffungszeitpunkt,
    •die Anschaffungskosten in Euro,
    •die Nutzungsdauer,
    •die jährliche AfA
    •der Restbuchwert (aktuell)