EÜR - bestimmter Zeitraum

  • Hallo zusammen,


    ich betreibe 2 Internetseiten in meiner Freizeit und vermiete Werbebanner, damit sich die Seiten tragen und ein bißchen überbleibt.


    Im letzten Jahr habe ich 2 Monate Elternzeit genommen und Elterngeld bezogen. Auch da wurden die Einnahmen vom Gewerbe berücksichtigt. Ich muss jetzt nachträglich den tatsächlichen Gewinn für den Zeitraum 11.06. - 10.08.2009 angeben nach §4 Abs. 3 EStG. Eine EÜR also. Ich habe nun den bereits durch das Finanzamt bestätigte EÜR für das Jahr 2009 eingereicht, diese wurde jedoch nicht anerkannt. Es muss eine EÜR für den o.g. Zeitraum sein um den tatsächlichen Gewinn zu ermitteln.


    Jetzt habe ich in Mein Büro geschaut und kann unter Rechnungs- und Buchhaltungslisten eine solche zeitraumbezogenen Auswertung machen. Jedoch werden dort keine Abschreibungen einbezogen. Die fließen in eine solche Auswertung nur ein, wenn man den 31.12.2009 auswählt.


    Hat jemand einen Tipp, wie ich nun die EÜR für einen solchen Zeitraum rechnen kann? Kann ich einfach die Auswertung nehmen und die Abschreibungen (Gesamtjahr) / 12 und abziehen? So wilde Sachen habe ich nicht. Rechner abschreiben + Sofortabschreibung von gerüngfügigen Wirtschaftsgütern.


    Für die paar Kröten zum Steuerberater zu gehen ist wohl unverhältnismäßig und wird womoglich teurer als der Gewinn der beiden Monate.


    Ich hoffe auf Eure Tipps und Gruß
    Dennis

  • Ich muss jetzt nachträglich den tatsächlichen Gewinn für den Zeitraum 11.06. - 10.08.2009 angeben nach §4 Abs. 3 EStG. Eine EÜR also.


    ...du gibst doch selbst die Antwort.
    Einfach die EÜR von...bis... nehmen und die Afa manuell abziehen, das war es.
    Die Afa kann man aber monatlich buchen, dann würd es eh stimmen.
    MfG Günter

  • Hallo,


    was ich abgeben muss ist wohl klar. Die Frage war jedoch, wie mache ich das mit Mein Büro. Die Auswertung scheint dann wohl nicht richtig zu sein, da keine Abschreibungen eingerechnet werden.


    Gruß
    Dennis

  • Wenn Du eine taggenaue EÜR einschließlich der Abschreibungen möchtest, dann geht dies nach meinem Kenntnisstand tatsächlich nicht mit MB. Die MB-Auswertungen in diesem Bereich werden nach dem allgemeingültigen Grundsatz erstellt, wonach Abschreibung immer am Ende des Jahres in der EÜR aufgezeichnet werden, da man sich u.U. bis dahin noch die Entscheidung offen lassen möchte, welche Abschreibungsform und -arten u.U. miteinander kombiniert man anwenden möchte.


    Du kannst aber das Ergebnis der Auswertung z.B. einfach und schnell nach Excel exportieren und musst die Excel-Tabelle einfach nur noch um die anteilige Abschreibung ergänzen, neu berechnen und fertig ist die zeitraumbezogene Auswertung mit anteiliger Abschreibung.