Hallo zusammen,
ich betreibe 2 Internetseiten in meiner Freizeit und vermiete Werbebanner, damit sich die Seiten tragen und ein bißchen überbleibt.
Im letzten Jahr habe ich 2 Monate Elternzeit genommen und Elterngeld bezogen. Auch da wurden die Einnahmen vom Gewerbe berücksichtigt. Ich muss jetzt nachträglich den tatsächlichen Gewinn für den Zeitraum 11.06. - 10.08.2009 angeben nach §4 Abs. 3 EStG. Eine EÜR also. Ich habe nun den bereits durch das Finanzamt bestätigte EÜR für das Jahr 2009 eingereicht, diese wurde jedoch nicht anerkannt. Es muss eine EÜR für den o.g. Zeitraum sein um den tatsächlichen Gewinn zu ermitteln.
Jetzt habe ich in Mein Büro geschaut und kann unter Rechnungs- und Buchhaltungslisten eine solche zeitraumbezogenen Auswertung machen. Jedoch werden dort keine Abschreibungen einbezogen. Die fließen in eine solche Auswertung nur ein, wenn man den 31.12.2009 auswählt.
Hat jemand einen Tipp, wie ich nun die EÜR für einen solchen Zeitraum rechnen kann? Kann ich einfach die Auswertung nehmen und die Abschreibungen (Gesamtjahr) / 12 und abziehen? So wilde Sachen habe ich nicht. Rechner abschreiben + Sofortabschreibung von gerüngfügigen Wirtschaftsgütern.
Für die paar Kröten zum Steuerberater zu gehen ist wohl unverhältnismäßig und wird womoglich teurer als der Gewinn der beiden Monate.
Ich hoffe auf Eure Tipps und Gruß
Dennis