Arbeitslohn nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • Hallo,


    eine Kollegin ist ab 01.01.2010 bei einem anderen Arbeitgeber im Ausland tätig und hat dort auch ihren Erstwohnsitz. Nun hat sich herausgestellt, dass sie nachträglich noch Arbeitslohn ausbezahlt bekommt. Muss sie dafür in 2011 eine Einkommensteuerveranlagung für 2010 durchführen? Oder wird die Lohnsteuer noch für das Jahr 2009 zugeordnet?


    Vielen Dank und Gruß Obermeier